Reklame in Videos: Youtube und der Motorroller von Nilam

Smartphones, Computerspiele oder Motorroller: Manche Youtuber und Let's Player werden mit Aufmerksamkeiten von Firmen überschüttet. Aber nicht alle informieren ihre Fans, warum bestimmte Produkte vor die Kamera gehalten werden. Ein Leitfaden der Landesmedienanstalten soll helfen, die Bestimmungen einzuhalten.

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Video Nilamgoeswild
Video Nilamgoeswild (Bild: Youtube)

"Man muss die Vespa einfach lieben", findet die Youtuberin Nilam. In einem knapp zehn Minuten langen Video von ihr fällt der Herstellername im Sekundentakt, dazu gibt es Tipps für den Motorradführerschein. Eines erfahren die mehr als 60.000 Zuschauer, die den Clip bislang gesehen haben, allerdings nicht so ganz eindeutig: Wird Nilam für den Film von der Firma Vespa bezahlt, oder spricht sie aus Begeisterung zehn Minuten lang über ihren Motorroller?

Falls es sich um Reklame handeln sollte, hätte das Video entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Allerdings gibt es viele Youtuber, die sich mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht auskennen. Um das zu ändern, haben die Landesmedienanstalten nun einen Leitfaden (PDF) veröffentlicht, der die wichtigsten Regeln erklären soll.

"Die Fragen und Antworten haben wir im Dialog mit Vertretern der Produzentenszene entwickelt", sagt Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt. "Dabei haben wir gelernt, dass Glaubwürdigkeit das wichtigste Gut für die meisten Youtuber ist. Sie haben selbst ein großes Interesse daran, ihre Follower transparent zu bedienen", wozu auch die Information über Geldgeber aus der Industrie gehöre.

Wenn ein Youtuber seine im Video vorgestellten Produkte selbst kauft und sie dann in die Kamera hält, ist laut dem Leitfaden keine Kennzeichnung notwendig. Allerdings warnen die Autoren: "Es genügt nicht, einfach nur zu behaupten, dass du die Produkte selbst bezahlt hast. Es kann nachgefragt werden!"

Affiliate Links nur unter Bedingungen

Wer hingegen ein Produkt präsentiert, das mehr als tausend Euro gekostet hat, müsse einen Hinweis wie "Produktplatzierung" einblenden. Der Leitfaden geht auch auf Youtube-spezifische Fragen ein, etwa was Affiliate Links angeht. Die sollten nach Auffassung der Landesmedienanstalten mit dem Hinweis versehen sein, dass der Youtuber "am Umsatz beteiligt wird, wenn der User das Produkt über diesen Link bestellt".

Kein Problem sind laut dem Leitfaden hingegen die weit verbreiteten Hinweise auf den Hersteller der Kamera und die sonstige Ausrüstung. Selbst wenn das Equipment kostenfrei gestellt werde, müssten diese Hinweise nicht gekennzeichnet werden. Auch Gewinnspiele seien kein Problem, wenn das Produkt maximal zweimal genannt und nur zweimal kurz gezeigt werde.

Was Nilam und ihre Leidenschaft für Vespa angeht: Im Impressum ihres Kanals schreibt sie, dass "Videos, die durch Produktplatzierung unterstützt wurden, sowohl im Video als auch im Titel von mir gekennzeichnet" würden. Auf Nachfrage von Golem.de hat sie erklärt, dass das - recht werblich anmutende - Vespa-Video aus "ehrlicher Leidenschaft" ohne Unterstützung durch den Hersteller entstanden ist. Die Pressestelle der Firma Piaggio wusste noch nicht einmal, dass es den Clip überhaupt gibt. In diesem Fall fänden es die Landesmedienanstalten also okay, dass das Video keinen Werbehinweis enthält.

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