Reiss-Engelhorn-Museen: Wikipedia verliert vor dem Bundesgerichtshof
Fotos von gemeinfreien Bilder sind nicht ebenfalls gemeinfrei. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er gab damit den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen gegen den Verein Wikimedia Deutschland und einen Wikipedia-Autor recht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Reiss-Engelhorn-Museen recht gegeben (Aktenzeichen I ZR 104/17). Das Museum hatte einen Mann verklagt, der ein Gemälde in dem Mannheimer Museum fotografiert und das Foto in der Online-Enzyklopädie Wikipedia hochgeladen hatte. Außerdem hatte er Fotos aus einem Katalog des Museums gescannt und ebenfalls bei Wikipedia eingestellt.
Das Museum hatte den Mann wegen Verletzung des Urheberrechts sowie des mit dem Beklagten geschlossenen Besichtigungsvertrags verklagt. Der untersagt das Fotografieren im Museum. Sämtliche abgebildeten Kunstwerke sind gemeinfrei. Das bedeutet, der Urheberrechtsschutz ist erloschen - das ist 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers der Fall.
Dennoch entschied der I. Zivilsenat im Sinne des Museums: Im Falle der gescannten Bilder aus einer Publikation habe der Beklagte gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Museum hatte die Bilder für die Publikation fotografieren lassen. Die Bilder hochzuladen, verletze das dem Museum vom Fotografen übertragene Recht, die Fotos zu veröffentlichen, entschieden die Richter.
Ein Foto genießt Urheberrechtsschutz
Das Foto eines Gemäldes genieße Lichtbildschutz nach § 72 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes. Ein Fotograf wählt beim Ablichten eines Gemäldes verschiedene Parameter, wie Standort, Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt. Damit sei genug eigene geistige Leistung gegeben, dass für die Fotografie der Urheberrechtsschutz gelte.
Im Fall des von ihm selbst aufgenommenen Fotos hatte der Beklagte gegen das im Museum geltende Fotografierverbot verstoßen. Das sei in der Hausordnung festgeschrieben, in den Räumen werde durch Piktogramme mit einem durchgestrichenen Fotoapparat darauf hingewiesen. Fotoverbot und Piktogramme stellten Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die "wirksam in den privatrechtlichen Besichtigungsvertrag einbezogen worden sind", schreibt das Karlsruher Gericht in einer Mitteilung.
Das Museum hatte auf Unterlassung geklagt. Der Beklagte darf demnach keine Fotos aus dem Museum mehr im Internet öffentlich zugänglich machen. Gegen das Urteil gibt es keine Revision. Der Verein Wikimedia Deutschland wollte den Streit um Fotografien von gemeinfreien Kunstwerken vom Bundesgerichtshof klären lassen, nachdem er bereits vor dem Landgericht Stuttgart und dem Oberlandesgericht Stuttgart unterlegen war.
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Wie finanziert das Museum seinen Unterhalt? Vielleicht z.T. aus Eintrittsgeldern?
Ein gutes Beispiel wäre noch das eines Fotografen, der ein Foto eines Werbeplakats...
Die Künstler die das nicht möchten können sich gerne nach privaten Museen zur...