Reiner Haseloff: Sachsen-Anhalt stoppt Erhöhung des Rundfunkbeitrages

Sachsen-Anhalt hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert. Die Staatskanzlei teilte am 8. Dezember 2020 mit(öffnet im neuen Fenster) , Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ziehe den Gesetzesentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament zurück.
Damit vermeidet die CDU formal eine gemeinsame Abstimmung für die Ablehnung von CDU und AfD-Fraktion. In diesem Fall hatten die Grünen in Sachsen-Anhalt das Aus für die Koalition angekündigt. Die Führung der Bundes-CDU hatte ebenfalls eindringlich davor gewarnt. Die AfD lehnt die öffentlich-rechtlichen Sender ab.
Ohne die Zustimmung aller Bundesländer bis Jahresende tritt der Vertrag mit der Gebührenerhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 nicht in Kraft. Die drei Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen hätten laut Staatskanzlei mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag gebe. "Demzufolge werde es im Landtag keine Mehrheit für eine Zustimmung zum Gesetz geben. Nachdem das Kabinett informiert wurde, hat Haseloff deshalb in einem Schreiben an Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch für die Landesregierung den Entwurf des Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag zurückgenommen. Damit erübrigt sich die weitere Befassung mit dem Gesetzentwurf im Landtag" , erklärte die Staatskanzlei.
Haseloff sagte: "Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen."
Der Mitteldeutsche Rundfunk hatte bereits am Montag angekündigt, Verfassungsklage einzureichen.
Nachtrag vom 8. Dezember 2020, 17:22 Uhr
"Mit Bedauern und Enttäuschung habe ich heute zur Kenntnis genommen, dass Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages nicht ratifizieren wird" , sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder. "Nun liegt der Ball leider nicht mehr in den Parlamenten, sondern bei den Rundfunkanstalten, die durch die Nicht-Ratifizierung quasi in die Verfassungsklage getrieben werden" . Die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab, erklärte: "Mit der fehlenden Ratifikation des Staatsvertrages in Sachsen-Anhalt wird dieser am 1. Januar 2021 gegenstandslos. Es bleibt dann zunächst bei einer Beitragshöhe von 17,50 Euro." Man werde nun im Kreis der Rundfunkkommission der Länder beraten, wie mit der Situation weiter umgegangen werde und "selbstverständlich auch das zu erwartende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten" .



