Reglementierung: Berlin könnte Carsharing blockieren

Die wild abgestellten E-Scooter und Fahrräder, aber auch die im Freefloating angebotenen Autos diverser Anbieter sind ein Dauerthema beim Berliner Senat, der in einem neuen Straßengesetz Einschränkungen für diese Dienste plant, wie der Berliner Tagesspiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Der Lobby-Verband Plattform Shared Mobility(öffnet im neuen Fenster) , in dem einige der betroffenen Unternehmen organisiert sind, will eine gesetzliche Regelung(öffnet im neuen Fenster) verhindern und argumentiert mit Hilfe eines Gutachtens(öffnet im neuen Fenster) , dass eine im Bundesrecht verankerte Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Parkplätzen nicht durch Landesrecht verändert werden könne. Es handle sich beim Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen um einen erlaubnisfreien Parkvorgang.
Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne): "Sharing-Angebote sind ein wichtiger Teil der Mobilitätswende. Damit sie ihre positiven Wirkungen voll entfalten können, brauchen wir aber eine Möglichkeit, unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Dieser Gesetzesentwurf markiert daher einen Schritt für eine stadtverträgliche Ausgestaltung: Mit den Regelungen können wir konkrete Anforderungen an Mietfahrzeuge stellen, etwa zur Anzahl, zur örtlichen Aufstellung oder auch zum Antrieb."
Ab Mitte 2023 sollen die Anbieter Nutzungsgebühren pro Fahrzeug zahlen und ein Vergabeverfahren durchlaufen. Auf diese Weise könnte Berlin die Anzahl der Anbieter und ihrer Fahrzeuge reglementieren.
Der Autor meint dazu:
Der Plan, dass Berliner ihre Autos aufgeben sollen, kann durch eine Beschränkung von Ridesharing- und Carsharing-Diensten in Gefahr gebracht werden. Wenn die Angebote ausgedünnt oder das freie Parken nicht mehr erlaubt sind, werden viele ihre Fahrzeuge doch nicht abschaffen, zumal der öffentliche Nahverkehr in Randgebieten und -zeiten auch in Berlin oftmals keine Alternative ist. Eine Verkehrswende, die nur aus Einschränkungen der Mobilität besteht, wird scheitern.



