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Ausweis: Prepaid-Registrierung bislang nicht konsequent umgesetzt

Seit dem 1. Juli müssen Prepaidkarten in einem aufwendigen Verfahren registriert werden – zumindest theoretisch. Denn bei Testkäufen konnten wir ohne Probleme anonyme SIM-Karten erwerben, im Geschäft und online. Ist doch eine Registrierung notwendig, heißt es: Zeit mitbringen.
/ Hauke Gierow
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Wir konnten noch bequem anonyme Prepaidkarten erwerben. (Bild: Marc Sauter/Golem.de)
Wir konnten noch bequem anonyme Prepaidkarten erwerben. Bild: Marc Sauter/Golem.de

Eigentlich wollten wir mit mehreren Testkäufen nur herausfinden, wie die seit 1. Juli 2017 bestehende Registrierungspflicht von Prepaid-SIM-Karten umgesetzt wird. Doch in zahlreichen kleinen Handyläden und Spätverkaufsstellen geschieht das bislang nur lückenhaft. Auch bei Ebay sind noch problemlos SIM-Karten ohne Namenszuordnung erhältlich. Unbegrenzte Vorräte können damit jedoch trotzdem nicht ohne weiteres angelegt werden. Wir klären, was zu beachten ist. Wer keine anonyme Karte mehr bekommt, muss einiges an Zeit für die Registrierung mitbringen.

Die Bundesregierung hatte die Ausweispflicht mit einer enormen Anzahl offensichtlich fehlerhafter Datensätze in Kundendatenbanken von Anbietern begründet. Dies hätten Stichproben der Bundesnetzagentur ergeben. "Es liegen zahlreiche Hinweise auf automatische und händisch eingetragene systematische Generierungen von fiktiven Angaben vor" , heißt es in der Gesetzesbegründung. Diese Angaben würden aber für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus gebraucht.

Es handele sich dabei um "Erscheinungen mit Massencharakter" , so dass die Daten "quantitativ und qualitativ unbefriedigend" seien. Es bestehe die Gefahr, dass Unschuldige, deren Daten von Kriminellen missbraucht würden, in strafrechtliche Ermittlungen hineingezogen würden. Aus diesem Grund verfasst die Bundesregierung folgenden eingängigen Gesetzestext: Es begehe seit dem ersten Juli eine Ordnungswidrigkeit, wer die Bestandsdaten "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhebt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig speichert oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig berichtigt oder die Richtigkeit dort genannter Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig überprüft."

Regelung nicht flächendeckend umgesetzt

Bei unseren Testkäufen in Berlin wurden uns in zahlreichen Läden voraktivierte SIM-Karten angeboten, ohne dass wir um eine anonyme Version bitten mussten. Alle Händler hatten auch andere Karten vorrätig, doch gerade für selbstständige Anbieter mit einem kleinen Spätkauf oder Kiosk ist der Vertrieb von Prepaidkarten nach den neuen Regelungen kaum mehr attraktiv.

Denn die Kunden müssen mit ihrem Personalausweis oder einem anderen offiziellen Ausweisdokument wie dem Reisepass registriert werden – und das dauert. Für den Aufwand bekäme man "einen Appel und ein Ei" , wie uns ein Händler sagt. Wird die Identitätsprüfung vor Ort vorgenommen, dauert das je nach Auslastung der Systeme zwischen 15 und 30 Minuten – zu viel für einen kleinen Betrieb, der nebenbei noch Club-Mate und Zigaretten verkaufen muss. Alternativ müssen Kunden die Registrierung selbst vornehmen, was nervig und zeitaufwendig ist – dazu später mehr.

Händler haben sich einen Trick ausgedacht, um Kunden trotzdem noch anonyme SIM-Karten verkaufen zu können.

Anonyme Prepaidkarten mit Verfallsdatum

Deshalb greifen Händler zu einem Trick, der jedoch nicht auf Dauer funktionieren wird: Sie haben vor Inkrafttreten des Gesetzes Prepaidkarten auf Vorrat gekauft und diese vorab pro forma aktiviert, vermutlich mit ausgedachten Adressen, die einer groben Plausibilitätsprüfung standhalten. Deshalb sind die Verpackungen der unregistrierten SIM-Karten bei uns auch alle geöffnet. Wenn der angelegte Vorrat abverkauft ist, besteht auch für kleinere Händler keine Möglichkeit mehr, deutsche Prepaidkarten anonym zu verkaufen.

Die vorab gekauften Karten können nicht problemlos von den Händlern gelagert werden. Denn nach der ersten Aktivierung haben Kunden nur eine begrenzte Zeitspanne, in der die Karte aktiv bleibt, wenn diese nicht aktiv genutzt wird. Je nach Anbieter muss mindestens einmal alle drei, sechs oder zwölf Monate ein bezahltes Gespräch stattfinden oder eine SMS versendet werden.

Die Karten sind aktiviert, aber unbenutzt

Da die SIM-Karten noch im Originalträger sind, läuft diese Zeit bereits. Auch die PIN-Nummern waren bei unseren Testmustern noch nicht freigerubbelt. Der Zeitdruck erklärt auch, warum die Händler bevorzugt diese Karten verkaufen wollen.

Beim Kauf in verschiedenen Läden wurden wir nicht auf diesen Umstand hingewiesen, bei einer Ebay-Auktion wurden wir hingegen konkret auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Bei der SIM-Karte für rund 4 Euro mit 1 Euro Gesprächsguthaben ist angegeben, bis wann die erste bezahlte Nutzung der Karte zu erfolgen hat, im konkreten Fall ist das Anfang Oktober. Bei Ebay finden sich zahlreiche solcher Angebote von verschiedenen Anbietern. Teils können die Karten sogar im 50er-Pack erworben werden.

Neben deutschen Anbietern finden sich auch unregistrierte Karten aus Österreich bei Ebay, etwa vom Anbieter Hofer Telekom (Hot), dem österreichischen Ableger der Aldi-Gruppe. Dank des weitgehenden Wegfalls der Roaminggebühren können Nutzer die Karten auch in Deutschland relativ günstig nutzen. Einige Händler bieten an, die Karte direkt zu aktivieren – denn die Aktivierung im Roaming-Netz funktioniert nicht bei allen Anbietern.

Anonyme Prepaidkarten sind also auch in Deutschland durchaus noch verfügbar. Doch ist das legal – und welche Konsequenzen müssen die Verkäufer unter Umständen befürchten?

Händlern drohen hohe Strafen

Wenn Händler solche vorregistrierten Prepaidkarten anbieten, begehen sie damit streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Das für das Telemediengesetz zuständige Bundeswirtschaftsministerium teilt auf Anfrage von Golem.de mit: "Mit dem Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus wurde die Verpflichtung der Mobilfunkanbieter eingeführt, ab dem 1. Juli 2017 vor Freischaltung einer Prepaid-Mobilfunkkarte (SIM-Karte) die Bestandsdaten des Anschlussinhabers nicht nur zu erheben, sondern anhand bestimmter Ausweisdokumente (u. a. Personalausweis, Reisepass) zu überprüfen."

Als zuständige Aufsichtsbehörde könne die Bundesnetzagentur "Anordnungen und andere Maßnahmen treffen, um die Durchsetzung dieser Verpflichtung sicherzustellen" . Konkret bedeutet das nach Angaben einer Ministeriumssprecherin: "Es kommen insbesondere die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von bis zu 20.000 € und die Verhängung einer Geldbuße in Höhe von bis 300.000 Euro in Betracht."

Ob die Ordnungswidrigkeit nur die Händler oder auch Kunden selbst begehen, teilt das Ministerium nicht mit. Letztlich müsste einem individuellen Kunden aber nachgewiesen werden, dass die fragliche Prepaidkarte tatsächlich erst nach Inkrafttreten der Neuregelung erworben wurde und zu diesem Zeitpunkt bereits aktiviert war, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

Die Deutsche Telekom setzt mehr um als gefordert

Zumindest derzeit noch ist es also möglich, bei kleineren Mobilfunkshops anonyme SIM-Karten zu erwerben. Anders sieht es bei den offiziellen Läden der Mobilfunkanbieter aus. Wie nicht anders zu erwarten, wollte uns die Deutsche Telekom in ihrem Ladengeschäft ohne Vorlage des Ausweises keine Prepaidkarte verkaufen.

Der Anbieter hatte schon vor der neuen Regelung immer verpflichtend einen Ausweis angefordert, weil es sich bei Prepaidkarten um "Verträge ohne Laufzeit" handele, wie uns ein Mitarbeiter mitteilte.

Die Telekom setzt die Regelungen dabei sogar noch strenger um als notwendig. Denn im Telemediengesetz ist eigentlich nur geregelt, dass ein Nutzer seinen Personalausweis vorzeigen muss und eine "Adresse" angeben muss. Rechtlich gesehen ist eine Adresse etwas anderes als eine Anschrift.

Anschrift vs. Adresse

Bei der Anschrift handelt es sich um die Meldeadresse der jeweiligen Person, diese ist im Ausweis festgehalten. Streng nach den Buchstaben des Gesetzes müsste es also möglich sein, eine andere Adresse, etwa die der Arbeitsstelle, anzugeben. Die Telekom akzeptiert jedoch nur die im Personalausweis vermerkte Adresse.

Nach Angaben eines Mitarbeiters vor Ort sei dies "Unternehmenspolitik" und durch eine entsprechende Weisung der Unternehmensführung an die Shops so zu handhaben. Das bestätigt die Pressestelle der Telekom auf Anfrage von Golem.de. Ein Sprecher sagte: "Aktuell ist der Wohnsitz für die Aktivierung der Karte maßgeblich." Erst zu einem späteren Zeitpunkt könne eine andere Adresse als Kontaktadresse hinterlegt werden.

Die Prüfung der Identität mittels Ausweis vor Ort ist nur eine Möglichkeit, sich für eine neue Prepaidkarte zu registrieren. Bei einem weiteren Testkauf wurde uns eine Prepaidkarte von O2 mit den Worten "Keine Ahnung, ob sie die registrieren müssen, probieren Sie es aus" überreicht. Da die Verpackung nicht geöffnet war, war diese Karte nicht voraktiviert.

Zeitaufwendiges und instabiles Postident-Verfahren

In diesem Fall entschieden wir uns, die Registrierung per Postident-Verfahren vorzunehmen. Postident ist eines von mehreren Verfahren, um seine Identität online zu bestätigen, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos. Seit vielen Jahren kann diese Prüfung an jedem Postschalter vorgenommen werden, neuerdings bietet die Post die Prüfung aber auch online an.

Dazu müssen wir uns die Postident-App auf das Smartphone herunterladen, die es für Android und iOS gibt. Nach der Eingabe persönlicher Daten auf der O2-Seite bekommen wir eine Vorgangsnummer und einen QR-Code, den wir mit der App einscannen. Dann beginnt der Videochat mit den Mitarbeitern der Post.

Die Qualität der Videoübertragung war dabei trotz Glasfaseranbindung im Büro und stabiler WLAN-Verbindung schlecht. Um den Prozess abzuschließen, mussten wir ihn drei Mal neu starten, weil die Verbindung abbrach. Während der Identifikation werden Fotos von der Vorder- und der Rückseite des Personalausweises angefertigt, außerdem ein Porträtfoto über die Selbstporträtkamera des Smartphones.

Abfotografierte Daten werden noch einmal überprüft

Danach werden alle ohnehin abfotografierten Daten noch einmal in einem langwierigen Verfahren abgeglichen. Inklusive Neustarts benötigten wir rund eine halbe Stunde, um den Prozess abzuschließen. Auch beim Postident-Verfahren mussten wir verpflichtend unsere Anschrift angeben, bei O2 selbst hingegen konnten wir eine beliebige Adresse eingeben.

Nach der Identitätsprüfung dauert es erneut bis zu 30 Minuten, bis das Ergebnis der Prüfung an O2 weitergeleitet wird, dann erst beginnt der Prozess der eigentlichen Freischaltung der SIM-Karte. Wenn die Systeme langsam arbeiten, können also vom Beginn des Aktivierungsprozesses bis zur tatsächlichen Freischaltung der Karte bis zu zwei Stunden vergehen.

Ob sich dieser Aufwand tatsächlich lohnt und ob er geeignet ist, das von der Bundesregierung angestrebte Ziel der Terrorismusbekämpfung zu erreichen, darf bezweifelt werden. Denn SIM-Karten können auch heute noch massenhaft gekauft und auf bestimmte Namen registriert werden, dann aber weitergegeben oder verkauft werden.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte, dass nicht sichergestellt sei, dass der Käufer einer SIM-Karte auch tatsächlich der endgültige Nutzer sei. "Man müsste also diesen Registrierungsprozess immer wieder erneuern" , sagte er(öffnet im neuen Fenster) . Das sei kaum praktikabel.

Und so müssen Nutzer wohl in Zukunft für eine Maßnahme mit fraglichem Nutzen viel zusätzlichen Aufwand investieren, wenn sie weiterhin anonym telefonieren wollen. Interessant dürfte die Regelung auch für Touristen werden, die sich nur ein paar Tage in Deutschland aufhalten und am Flughafen durch die Registrierung aufgehalten werden. Anonyme Karten vorab in Österreich zu bestellen, dürfte für die meisten Touristen wohl nicht praktikabel sein.


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