Registermodernisierung: Experten streiten über Alternative zur Steuer-ID

Scheitert die Registermodernisierung vor dem Verfassungsgericht? Im Bundestag schlagen Experten Nachbesserungen und einen ganz anderen Weg vor.

Ein Bericht von veröffentlicht am
Ist das österreichische Modell auch ein Vorbild für Deutschland?
Ist das österreichische Modell auch ein Vorbild für Deutschland? (Bild: Leonhard Foeger/Reuters)

Nach Ansicht von IT-Experten und Juristen gibt es beim geplanten Gesetz zur Registermodernisierung zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten. In einer Anhörung vor dem Bundestagsinnenausschuss am Montag in Berlin blieb die Frage jedoch unbeantwortet, ob das Gesetz möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern wird. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Verwendung der Steuer-ID als "einheitliches Personenkennzeichen" als verfassungswidrig betrachtet, sieht der Hamburger Verwaltungsjurist Eike Richter darin eine "Kaffeesatzleserei" früherer Datenschutzurteile.

Inhalt:
  1. Registermodernisierung: Experten streiten über Alternative zur Steuer-ID
  2. Bürger profitieren kaum davon

Der Ende November in erster Lesung diskutierte Gesetzentwurf sieht die Einführung einer gemeinsamen Kennziffer in 56 von rund 200 Behördenregistern vor. Mit der Identifikationsnummer auf Basis der Steuer-ID sollen E-Government-Dienste umgesetzt werden, die im Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert werden. Sie setzen auf den Verwaltungsregistern von Bund und Ländern auf. Mit Hilfe der zentralen Kennung sollen Personenverwechslungen ausgeschlossen und die Basisdaten natürlicher Personen verlässlich gepflegt und bereitgestellt werden können. Zu den Stammdaten zählen Namen, Geburtsort und -datum, Geschlecht, Anschriften, Wohnungswechsel sowie Staatsangehörigkeiten.

Kommunen unterstützen Pläne

Einig waren sich die Experten am Montag darin, dass die Modernisierung der Verwaltung ein sinnvolles Projekt sei. Vor allem Ariane Berger vom Deutschen Landkreistag stellte sich vorbehaltlos hinter den Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF). Auch die Einführung der Steuer-ID als einheitlichem Ordnungsmerkmal werde von den kommunalen Spitzenverbänden "dem Grunde nach" mitgetragen. Diese Nutzung müsse jedoch von "freiheitssichernden Maßnahmen" flankiert werden.

Wichtig für die Kommunen sei in diesem Zusammenhang, die dezentrale Speicherung der Bürgerdaten beizubehalten. Damit könne eine Profilbildung der Bürger verhindert werden. Berger forderte "standardisierte, hochqualitative Daten", um den Datenaustausch zwischen den Behörden zu ermöglichen. Erfassung, Verarbeitung und Austausch der Daten müssten daher viel stärker standardisiert werden. Der Gesetzentwurf versuche zumindest, dies bei den Stammdaten zu erreichen.

Gibt es eine Alternative zur Steuer-ID?

Die Bundestagsabgeordneten interessierten sich vor allem für die Frage, ob dieses Konzept nicht auch unter Verzicht auf die Steuer-ID als Identifikationsmerkmal umgesetzt werden könnte. Denn eine solche Identifikationsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Volkszählungsurteil von 1983 für unzulässig erklärt. Daher spielte das sogenannte österreichische Modell eine zentrale Rolle in der Debatte. Im Nachbarland werden für einzelne Verwaltungsbereiche unterschiedliche Bereichskennziffern verwendet, die mit Hilfe von Hashverfahren aus einer Stammzahl abgeleitet werden. Über diese Zahl verfügen nur der Bürger selbst und die Stammzahlenregisterbehörde.

Der Rechtsinformatiker Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes in Saarbrücken hält eine angepasste Variante dieses Konzeptes auch in Deutschland auf Grundlage der durch den Gesetzentwurf ohnehin vorgesehenen Struktur und "mit überschaubarem Aufwand" für möglich, wie er auch in einem Gutachten (PDF) ausführte. Dabei übernimmt ein sogenannter Intermediär die Funktion, den Datenaustausch zwischen den Behörden auf der Basis unterschiedlicher Bereichskennziffern zu ermöglichen. Da nur dem Intermediär alle Kennziffern bekannt sind, soll auf diese Weise die Profilbildung erschwert werden.

Peter Parycek vom Kompetenzzentrum Öffentliche IT des Fraunhofer Fokus-Instituts aus Krems sieht im österreichischen Modell jedoch kein gutes Vorbild.

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Bürger profitieren kaum davon 
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