Regierungspräsidium: Docmorris muss Automatenapotheke schließen
Docmorris hat seine Automatenapotheke in Baden-Württemberg nach rund 48 Stunden Betrieb wieder schließen müssen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ordnete dies wegen Verstößen gegen gesetzliche Auflagen an(öffnet im neuen Fenster).
Docmorris hatte die Automatenapotheke in Hüffenhardt am Mittwochnachmittag vergangener Woche eröffnet. Die Apotheke in dem Dorf mit 2.000 Einwohnern hatte im Jahr 2015 geschlossen, weil sich kein Nachfolger fand. Das niederländische Unternehmen hatte das Projekt in der nordbadischen Gemeinde im Februar 2016 angekündigt. In den Räumen der ehemaligen Apotheke sollte Personal der Versandapotheke die Einwohner mit Video-Terminals pharmazeutisch beraten. Der Kunde könne verschreibungsfreie Arzneimittel bestellen oder Rezepte nach Prüfung einlösen, hieß es. Die Auslieferung der Medikamente erfolge direkt vor Ort über das stationäre Abgabeterminal.
Verordnungen aus analogen Zeiten
Die Abgabe in Hüffenhardt erfolge laut Regierungspräsidium nicht in einer Apotheke und sei auch nicht von der Versandhandelserlaubnis des Unternehmens gedeckt. Der Versand müsse aus einer öffentlichen Apotheke heraus erfolgen, was mit einer individuellen Versendung oder Auslieferung an einen Dritten oder eine Abholstation verbunden sei. "Die Abgabe aus einem vorab mit einem Arzneimittelvorrat befüllten Lagerautomaten sieht diesen Schritt gerade nicht vor." Die Automatenabgabe verwische in unzulässiger Weise die Grenze zwischen dem Versandhandel und der Abgabe von Arzneimitteln in einer Präsenzapotheke.
Bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werde bei der Prüfung der Rezepte am Terminal gegen Formvorschriften der Apothekenbetriebsordnung verstoßen. Docmorris ist es wegen des Fremdbesitzverbots untersagt, Apotheken in Deutschland zu betreiben. Pharmazeuten mit der Zulassung einer Kammer dürfen Apotheken und maximal drei Filialen besitzen.
Docmorris-Chef Olaf Heinrich sagte Golem.de: "Mit dieser Entscheidung wird die von den Hüffenhardtern seit langem gewünschte Arzneimittelversorgung vor Ort untersagt. Wir werden nun die Begründung abwarten und uns weitere Schritte vorbehalten. Es wäre absurd, dass alternative und digitale Versorgungskonzepte zum Vorteil der Patienten, wie die Landesregierung sie selbst im Koalitionsvertrag für den ländlichen Raum fordert, verhindert werden." In der Konsequenz stünden die Menschen vor Ort nun ohne eine Lösung da.

