Regierung beschließt: Vorratsdatenspeicherung, Messenger- und Mail-Überwachung
Das Kabinett hat die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und damit etliche Überwachungsmaßnahmen beschlossen. Das trifft auf harsche Kritik.

Gemeinsam mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und dem BND-Gesetz hat das Kabinett am Mittwoch die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. "Nicht 'Verbesserung der IT-Sicherheit', sondern 'Ausweitung staatlicher Überwachung' lautet die korrekte Überschrift, unter der diese Gesetzesvorgänge eingeordnet werden können", sagte der stellvertretende Vorstand des Branchenverbandes Eco, Klaus Landefeld. Alle drei Gesetzentwürfe enthalten neue, weitreichende Überwachungsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden. Sie werden nun in den Bundestag eingebracht.
Der 475-seitige Entwurf des Telekommunikationsgesetzes weitet den Anwendungsbereich aus. So soll dieses nicht mehr nun für Internetprovider und Telefonanbieter gelten, sondern auch für sogenannte Over-the-Top-Dienste wie E-Mail-Anbieter oder Messenger wie Whatsapp, Signal, Threema, Telegram oder Wire. Mit der TKG-Novelle werden Messenger, die Bestandsdaten wie Name, Adresse oder eine Kennung wie Telefonnummer, Nutzername oder eine andere ID erheben, dazu verpflichtet, diese zu speichern und auf Anfrage an Sicherheitsbehörden herauszugeben, auch wenn das Konto bereits gelöscht wurde.
"Durch die ebenso überflüssige wie undifferenzierte Verpflichtung aller auch noch so kleinen Anbieter zur Einführung und Vorhaltung komplexer, wie für diese unbezahlbarer, präventiver Überwachungsvorrichtungen, greift der Entwurf tief in die grundlegende Wettbewerbsfähigkeit ein," kritisiert der E-Mail-Anbieter Mailbox.org den Gesetzentwurf in einer Stellungnahme. Dies würde dazu führen, "dass für innovative IT-Dienstleistungen 'Made in Germany' erhebliche Kosten anfallen würden", sagte Matthias Pfau, Geschäftsführer des Mailanbieters Tutanota zu Netzpolitik.org. Das schade letztlich auch der immer wieder beschworenen digitalen Souveränität, da hiesige Anbieter benachteiligt würden, erklärte Mailbox.org.
Schon wieder Vorratsdatenspeicherung
"Entgegen den inzwischen drei existierenden EuGH-Urteile [hält die TKG-Novelle] weiterhin an der anlasslosen massenhaften Vorratsdatenspeicherung fest, die in dieser Form als unionsrechtswidrig einzustufen ist", betonte der Branchenverband Eco. Nach dieser müssen Telkommunikationsanbieter Verbindungsdaten und Standort für mehrere Wochen für die Sicherheitsbehörden vorhalten. Der Speicherzwang sollte eigentlich im Sommer 2017 in Kraft treten, die Bundesnetzagentur setzte ihn aber nach einem Gerichtsbeschluss vorläufig aus.
"Es ist frech, das einfach wieder in den neuen Entwurf aufzunehmen", sagte Rainer Rehak vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung zu Netzpolitik.org. Vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH sind mehrere Klagen anhängig. Erst im Oktober hatte der EuGH in einem anderen Verfahren das Verbot einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.
Immerhin wird mit der TKG-Novelle die Vorratsdatenspeicherung nicht ausgeweitet, wie es Seehofer sich gewünscht hatte. Auch Messengerdienste müssen weiterhin keine Vorratsdaten speichern. Neben den neuen Überwachungsbefugnissen enthält das Gesetz auch die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kosten des Kabelfernsehens über die Mietnebenkosten.
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Sie müssen die Daten nur Löschen, wenn ihre Erlaubnis für die Verarbeitung/Speicherung...
Evtl daran gedacht das wir keine Minderheiten Regierung haben? Das würde ich ja als...
Deswegen wähle ich nicht mehr. Reine Zeitverschwendung. Es ist egal wer an der Macht...
Klasse, oder?