Reform des Bundesdatenschutzgesetzes: Regierung will Diskriminierung durch Schufa-Score verhindern
Eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes soll die Rechte von Verbrauchern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa stärken. Die Bundesregierung hat am Mittwoch im Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.
Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das höchste europäische Gericht hatte im vergangenen Jahr festgestellt , dass die Prüfung der Bonität von Verbrauchern nur innerhalb enger Grenzen erlaubt sei.
Zu den Daten, die laut Entwurf künftig nicht genutzt werden dürfen, damit Unternehmen die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines Menschen einschätzen können, gehören unter anderem die Wohnadresse, der Name oder personenbezogene Daten aus der Nutzung sozialer Netzwerke. Informationen über Zahlungseingänge und -ausgänge auf und von Bankkonten sind demnach ebenso tabu.
Diskriminierung durch Scoring soll verhindert werden
Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom Dezember waren zwei Fälle aus Deutschland(öffnet im neuen Fenster) . In einem Fall hatte eine Frau geklagt, der ein Kredit verwehrt worden war. Sie forderte die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte daraufhin nur den Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode. Auch bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit von Mietinteressenten spielen Schufa-Auskünfte oft eine Rolle.
"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat" , sagte Verbraucherschutz-Ministerin Steffi Lemke von den Grünen.
Das Gesetz soll eine mögliche Diskriminierung durch Scoring verhindern. Das geplante Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD sagte, mit dem Entwurf werde klar geregelt, dass Daten zur ethnischen Herkunft sowie Gesundheitsdaten nicht in die automatisierte Berechnung der Zahlungsfähigkeit einfließen dürfen.
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