Reform der Nachrichtendienste: BND soll Zugriff auf Autodaten und Schwachstellen erhalten
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Die Bundesregierung will den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Verfassungsschutz mit neuen Befugnissen ausstatten. Das sieht ein 732-seitiger Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) vor, den das Kabinett am 12. August 2026 verabschiedet hat(öffnet im neuen Fenster). Zudem soll die Kontrolle über die Nachrichtendienste neu geregelt werden. Hintergrund der Neuregelung sind unter anderem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass öffentliche und nichtöffentliche Stellen verstärkt zum Datenaustausch mit den Diensten verpflichtet werden, beispielsweise zu Sicherheitslücken. "Vor allem im Bereich der 0-Day-Schwachstellen schafft die Übermittlung einen erheblichen Mehrwert. Bis eine 0-Day-Schwachstelle nach Veröffentlichung bei den Herstellern durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in Systemen durch Patches behoben wird, vergeht Zeit, die der Bundesnachrichtendienst für wichtige Arbeiten nutzen kann, welche die Grundlage für die Auftragserfüllung darstellen", heißt es zur Begründung.
Hackbacks werden erlaubt
Darüber hinaus werden Kraftfahrzeughersteller oder Kraftfahrzeugwerkstätten zur Herausgabe von Telemetriedaten verpflichtet. "Bei modernen Kfz-Modellen erfassen Kfz-Hersteller umfassende Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzungsprofil, die Intensität der Nutzung oder auch die Anzahl der Fahrer erlauben", schreibt das Bundesinnenministerium. Außerdem könnten "durch das Abfragen von Nutzungsdaten (etwa GPS-Daten, Statusdaten wie Kilometerstand, Anzahl der Fahrtstrecken, Abstellposition) Rückschlüsse auf konkrete Aktivitäten beteiligter Personen ermöglicht werden".
Problematisch wird an dem Entwurf gesehen, dass BND und Verfassungsschutz künftig "begrenzte Interventionsbefugnisse" erhalten sollen. So dürfen Verfassungsschützer "informationstechnische Systeme" ebenfalls hacken dürfen. Das betrifft sowohl die sogenannte Online-Durchsuchung als auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Darüber hinaus sollen beide Behörden "Angriffswerkzeuge oder Daten" auf einem fremden Computer "löschen oder einschränken" dürfen.
Der BND darf zudem zur Gefahrenabwehr "Daten verändern oder löschen, Datenverkehre umleiten oder unterbinden und den Betrieb des informationstechnischen Systems, von dem die Gefahr ausgeht, einschränken oder unterbinden". Das wird auch als Hackback bezeichnet. Die Reform mache "aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Bild-Zeitung(öffnet im neuen Fenster).
Verbände der IT-Wirtschaft begrüßen grundsätzlich die Reform, sehen die neuen Befugnisse jedoch kritisch. Das betrifft vor allem die vorgesehenen Zugriffsmöglichkeiten auf technische Informationen, Systemkopien und laufende IT-Infrastrukturen. "Solche Maßnahmen können hochsensible Unternehmens- und Kundendaten betreffen und erhebliche Risiken für Betrieb, Sicherheit und Verfügbarkeit digitaler Dienste auslösen", warnt der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF).
Der Branchenverband Bitkom schließt sich dieser Kritik an.
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