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Kritik an "Verpolizeilichung" der Geheimdienste

Zudem warnt er in seiner Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF) davor, "dass Informationen über Schwachstellen vorrangig nachrichtendienstlich nutzbar gemacht werden, statt ihre schnellstmögliche Behebung zu unterstützen". Eine solche Entwicklung würde laut Bitkom "die Rolle des BSI als zentrale Vertrauensstelle für Cybersicherheit nachhaltig schwächen".

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) schreibt dazu in ihrer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) (PDF): "Die strenge Trennung zwischen den nur überwachenden, aber nicht operierenden Nachrichtendiensten und der dann eingreifenden Polizei wird eingerissen." Diese breche mit dem Charakter der reinen Nachrichtendienste und führe zu einer "Verpolizeilichung".

Bundesdatenschutzbeauftragte wird ausgebootet

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz zudem die Aufsicht über die Nachrichtendienste neu regeln. Dazu wird ein eigenes Gesetz für den Unabhängigen Kontrollrat (UKR) geschaffen, der künftig für BND und Verfassungsschutz zuständig ist. Der Kontrollrat übernimmt damit die bisherigen Zuständigkeiten der Bundesdatenschutzbeauftragten und der G10-Kommission. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) im Bundestag bleibt jedoch bestehen. Der UKR entscheidet künftig vorab über Abhörmaßnahmen, was bislang Aufgabe der G10-Kommission war.

Gegen die Neuordnung positionierte sich in der Vergangenheit bereits die scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider. Ihre Behörde scheiterte im März 2026 mit einer Klage gegen den BND. Sie forderte damals einen Rechtsweg "für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND". Ihr Sprecher sagte nun der Tageszeitung (taz)(öffnet im neuen Fenster): "Die geplante Ausgestaltung der Kontrolle würde sich nach erster Prüfung massiv zulasten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auswirken und rechtsstaatliche Standards senken."

Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.


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