Recycling: Registrierungspflicht für passive Elektrogeräte naht

Händler, Hersteller und Importeure müssen aufpassen: Für stromdurchleitende, passive Geräte gilt unter Umständen eine Registrierungspflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Post von Konkurrenten oder hohen Bußgeldern rechnen.

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Für besseres Recycling müssen passive Elektrogeräte registriert werden. (Symbolbild)
Für besseres Recycling müssen passive Elektrogeräte registriert werden. (Symbolbild) (Bild: Peter Parks / AFP)

Ab 1. Mai 2019 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für passive Elektrogeräte. Diese müssten bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Ear) entsprechend den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) durch Händler, Hersteller und Importeure angemeldet werden, teilte der Branchenverband Bitkom mit. Darunter fallen beispielsweise Kabel, Steckdosen oder auch Antennen - Produkte, die Strom nur durchleiten.

Interessant ist die Unterscheidung zwischen konfektionierter und nicht konfektionierter Ware. Ethernet-Kabel mit RJ45-Stecker fallen beispielsweise unter die Regelung. Verlegekabel, die ein Administrator noch zuschneiden und mit Steckern verdrahten muss, bleiben hingegen ausgenommen.

Der Bitkom-Verband warnt, dass eine Missachtung der Regeln sehr teuer werden könne. Neben Bußgeldern bis zu 100.000 Euro drohen Herstellern, Händlern und Importeuren Abmahnungen der Konkurrenz, wenn die eigenen Produkte nicht bei Ear registriert sind.

Laut Bitkom sind trotz der Vorlaufzeit seit Januar 2019 viele Betroffene noch nicht auf diese neue Regelung vorbereitet.

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ist Teil des European Weee Registers Network, das die korrekte und vor allem gemeinsame Umsetzung der Weee-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) absichern soll. Die Weee-Richtlinie dürfte den meisten durch die durchgestrichene Mülltonne auf Produkten bekannt sein. In anderen Ländern gilt die Verschärfung der Registrierungspflicht laut Bitkom bereits. Die Ear-Stiftung zieht also nur nach.

Das zugrundeliegende ElektroG ist trat 2006 in Kraft und soll ein verbessertes Recycling von Altgeräten sicherstellen. Zuletzt wurden am 15. August 2018 neue Regelungen für die Entsorgung von Elektroschrott eingeführt. Allgemein gilt, dass Elektroschrott nicht einfach in eine Mülltonne geworfen werden darf, auch wenn beispielsweise der Grüne Punkt auf der Verpackung eines Produkts zu sehen ist.

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Dwalinn 02. Mai 2019

Jup, wurde aber abgeschafft da Alba mitverdienen wollte.

quasides 01. Mai 2019

Falsch, ganz falsch. Nur bestimmte Politiker können die richtugn wirklich vorgeben. Das...

Anonymer Nutzer 30. Apr 2019

Der preis beinhaltet auch das Recycling. Eigentlich ist jeder dazu verpflichtet seinen...

goto10 30. Apr 2019

Nein. Dadurch bringt kein einziger Kunde ein Gerät mehr zurück. Du produziert nur mehr...



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