Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden ist unwirksam

In dem Rechtsstreit geht es darum, dass Abonnenten den neuen Preisen nicht aktiv zugestimmt hatten. Falls die Zahlungsweise nach der Preiserhöhung etwa von jährlich auf monatlich oder umgekehrt geändert wurde, stufen die Juristen der Stiftung Warentest dies als Zustimmung zu der Preiserhöhung ein.

Zusätzlich zur Erstattung können sich Kunden auch das Recht auf Verzugszinsen sichern. Die Stiftung Warentest erwartet, dass sich das lohnen kann: Es werde noch Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof in der Angelegenheit entschieden hat und die Verurteilung damit rechtskräftig wird. Das könnte mehr als ein Jahr dauern.

Bei einer Erstattung zum 1. Januar 2027 würden bei einem Prime-Jahresabo Zinsen in Höhe von rund 7 Euro entstehen. Bis zum 1. Januar 2028 wären 15 Euro an Zinsen fällig. Dann kommen noch die Erstattungszahlungen dazu. Daher rät die Stiftung Warentest, die Erstattung bis Ende 2025 einzureichen. Dafür stellt die Stiftung Warentest ein Musterbrief(öffnet im neuen Fenster) zur Verfügung.

Amazons Umgang mit Kundenrechten

In einem anderen Fall strengt die Verbraucherzentrale Sachsen ebenfalls eine Sammelklage gegen Amazon an: Dabei geht es um die Umwandlung von Prime Video in ein umfassend durch Werbung finanziertes Videostreamingabo . Amazon habe die Leistung des Abos geändert und kein Einverständnis dafür von den Abonnenten verlangt, lautet der Vorwurf.

Das sehen die Verbraucherschützer als indirekte Preiserhöhung, denn für die alte Leistung von Prime Video ohne Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien müssen Abonnenten seitdem einen monatlichen Preisaufschlag von 2,99 Euro zahlen .

Vor fast acht Jahren unterlag Amazon vor Gericht im Rechtsstreit um den Einkaufsknopf Dash Button . Vor dem Urteil betonte Amazon, dass der Dash Button die geltenden Gesetze einhalte . Ein Jahr nach dem Urteil nahm Amazon die Dash Buttons in Deutschland vom Markt .


Relevante Themen