Telekom fordert gleiche Regeln für Standortdaten
Allerdings würden für gleiche Daten nicht immer die gleichen Regeln gelten, sagte Ulmer. Ein Beispiel seien die von Firmen wie Google erhobenen GPS-Daten der Android-Nutzer, die anders als die Standortdaten der Provider nicht von der Datenschutzgrundverordnung betroffen seien. "Das halte ich für abstrus", sagte Ulmer und verwies auf die in dieser Woche bekanntgewordene Praxis von Google, sogar ohne GPS eine genaue Standortangabe der Nutzer zu erhalten.
Zudem stört sich die Telekom daran, dass nach der ePrivacy-Verordnung eine Weiterverarbeitung von Daten nur anonym oder mit Zustimmung des Nutzers möglich ist. Die Datenschutzgrundverordnung biete hingegen mehr Möglichkeiten, je nach Interessenabwägung zwischen Nutzer und Anbieter. Laut Ulmer ist jedoch nicht möglich, immer nur mit anonymen Daten zu arbeiten, um bestimmte Abläufe nachvollziehen zu können. Zudem sei gerade für große Unternehmen wie die Telekom eine Übergangsfrist von einem Jahr sinnvoll, um die Prozesse umstellen zu können.
"Unternehmen haben Hosen gestrichen voll"
Der Grünen-Politiker Albrecht appellierte an alle Beteiligten, die Verhandlungen "sehr ernst zu nehmen". Sollte es bis Mai 2018 nicht zu einer Einigung zwischen Parlament und Mitgliedsstaaten kommen, werde dies "erhebliche Konsequenzen" und eine "große Rechtsunsicherheit" zur Folge haben. Sollte die Datenschutzgrundverordnung dann anstelle der ePrivacy-Richtlinie angewendet werden müssen, stürze das "viele Verarbeiter in eine völlig andere Situation".
Was besonders problematisch ist: Von Mai 2018 gelten dann die hohen Bußgelder für Datenschutzverstöße, die vier Prozent des Gesamtumsatzes betragen können. Nach Ansicht Ulmers haben die betroffenen Unternehmen angesichts der hohen Sanktionsdrohungen "die Hosen gestrichen voll". Diese Drohung habe "einen unheimlichen Motivationscharakter". Daher könne man davon ausgehen, dass in Zukunft mehr Unternehmen die Datenschutzanforderungen erfüllten.
Verordnung kommt auf jeden Fall
Die Möglichkeit, dass die ePrivacy-Verordnung am Ende ganz scheitern wird, schloss Selmayr am Donnerstag aus. "Vielleicht ein bisschen später, vielleicht etwas früher, aber sie wird in Kraft treten." Dafür gebe es Mehrheiten im Parlament und in den Mitgliedsstaaten. Von einer Verzögerung würden weder Verbraucher noch Firmen profitieren, weil dann verschiedene Regelungen nebeneinander gelten würden, von denen sich am Ende die Datenschutzgrundverordnung durchsetzen werde. Zudem seien viele Inhalte der ePrivacy-Verordnung durchaus wirtschaftsfreundlich. Diese Botschaft scheint in der deutschen Wirtschaft jedoch noch nicht angekommen zu sein.
Nachtrag vom 24. November 2017, 18:03 Uhr
Die AGOF teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass aus Artikel 8 der geplanten Verordnung nicht eindeutig hervorgehe, was eine Webanalyse-Agentur sei und wann diese im öffentlichen Interesse handele. Hier müsse klar festgestellt werden, dass Marktforschung im öffentlichen Interesse erfolge und damit von der Ausnahmeregelung umfasst sei.
Mit Blick auf das Tracking durch Drittanbieter hält es die AGOF für unrealistisch zu glauben, dass ein Nutzer "die Notwendigkeit einer Reichweitenmessung für den gesamten Online-Markt überblicken wird". Es sei vielmehr davon auszugehen, dass der Nutzer einer ersten Intuition folgend alle Drittanbieter sperren werde. Damit würde diese Standardeinstellung die Privilegierung aus Artikel 8 ins Leere laufen lassen.
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