Tracking durch Drittanbieter wird verboten
Zudem werden in Erwägungsgrund 21 der Verordnung ausdrücklich Ausnahmen genannt, die Cookies ohne Zustimmung erlauben, beispielsweise für das Ausfüllen von Formularen. Darüber hinaus heißt es: "Solche Verfahren können, sofern sie mit geeigneten Datenschutzvorkehrungen einhergehen, auch ein legitimes und nützliches Hilfsmittel sein, um beispielsweise den Webdatenverkehr zu einer Webseite zu messen."
Einem Bericht des Fachmagazins Werben & Verkaufen zufolge behauptet hingegen die AGOF-Geschäftsführerin Claudia Dubrau: "Sollte die ePrivacy-Verordnung in der jetzigen Form Realität werden, wird der gesamte digitale Markt nachhaltig geschädigt werden - auch etablierte und unabhängige Forschung wie die der AGOF und damit die digitale Währung an sich."
Verlage sehen Vorteile für Google und Facebook
Allerdings trifft es zu, dass das webseitenübergreifende Tracking durch Drittanbieter erschwert werden soll. So heißt es in Erwägungsgrund 23: "Deshalb müssen Anbieter von Software, die elektronische Kommunikation ermöglicht (wie etwa Browser, Betriebssysteme und Kommunikationsanwendungen) (...), so konfigurieren, dass die Privatsphäre in der Voreinstellung geschützt ist und dass die domänenübergreifende Verfolgung und Speicherung von Daten auf der Endeinrichtung durch Dritte in der Voreinstellung untersagt ist. Zudem sind die Anbieter dieser Software verpflichtet, ausreichend detaillierte Einstellungsmöglichkeiten bereitzustellen, damit für jede einzelne Zweckkategorie die Einwilligung erteilt werden kann."
Doch genau davor fürchten sich verschiedene europäische Medien und warnen, dass US-Konzerne wie Google oder Facebook dadurch bevorzugt würden. Es könne "unglaublich schwierig" werden, die Browser-Einstellungen für einzelne Angebote zu ändern und Cookies zuzulassen, hieß es in einem offenen Brief vom Mai dieses Jahres. Es sei Medien damit unmöglich, Lesern personalisierte Inhalte und Marketing oder relevante Werbung anzubieten.
Selmayr: Keine Angst vor der Einwilligung
Selmayr versuchte die Kritik der Medien dadurch zu erklären, dass es diesen gerade in Deutschland durch intensive Lobbyarbeit gelungen sei, viele Ausnahmeregelungen im Datenschutz durchzusetzen. Diese seien nun durch die EU-Verordnungen gefährdet, obwohl auf der anderen Seite das gewünschte Ziel erreicht worden sei, den großen IT-Konzernen die gleichen Standards aufzuerlegen. "Habt doch keine Angst vor der Einwilligung", sagte Selmayr und fügte hinzu: "Niemand hindert euch daran, auch noch mal zielgerichtete Werbung zu schicken. Ihr müsst nur einmal noch mal fragen." Wenn europäische Unternehmen das vertrauensvoll machten, hätten sie sogar einen Wettbewerbsvorteil gegenüber solchen, die dies mit missbräuchlichen Praktiken versuchten. Allerdings ist eigentlich das Ziel der ePrivacy-Verordnung gewesen, eine Datenverarbeitung ohne ständige Einwilligungen der Nutzer zu ermöglichen.
Die Deutsche Telekom findet zumindest gut, dass die beiden Verordnungen nun viele inhaltliche Themen europaweit klar regelten. Ebenfalls sei zu begrüßen, dass sogenannte Over-the-Top-Anbieter wie Whatsapp oder Skype nun ebenfalls die Vorgaben erfüllen müssten, sagte der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens, Claus-Dieter Ulmer, auf der EAID-Diskussion.
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