Rechtsstreit um Adblock Plus: OLG Köln deutet Verbot von Whitelisting an

Der Axel-Springer-Verlag hat in seinem juristischen Feldzug gegen Werbeblocker einen neuen Paragrafen ausgepackt. Damit könnte der Betreiber von Adblock Plus, die Eyeo GmbH, ihre Einnahmen in Deutschland verlieren.

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Der Initiative für unaufdringliche Werbung droht ein juristischer Schlag.
Der Initiative für unaufdringliche Werbung droht ein juristischer Schlag. (Bild: Adblock Plus)

Der Kölner Eyeo GmbH droht im Streit um die Zulässigkeit von Werbeblockern erstmals eine juristische Niederlage vor einem deutschen Gericht. Möglich macht dies der neue Paragraf 4a im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der "aggressive geschäftliche Handlungen" unter bestimmten Umständen verbietet. Im Berufungsverfahren des Axel-Springer-Verlags gegen die Eyeo GmbH vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln deuteten die Richter an, dass diese Vorschrift beim sogenannten Whitelisting von Anzeigen greifen könnte. Das sagte der Chefjurist von Eyeo, Kai Recke, am Samstag auf Anfrage von Golem.de. Damit könnte erstmals ein deutsches Gericht das Geschäftsmodell von Eyeo für unzulässig erklären, ohne jedoch Werbeblocker als solche zu verbieten.

Der neue Paragraf war im vergangenen Jahr vom Bundestag beschlossen worden und wurde laut einem Bericht von Heise.de von den Springer-Anwälten erst spät im Verfahren über einen Hilfsantrag geltend gemacht. Dem Gesetz zufolge handelt unlauter, "wer eine aggressive geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die dieser andernfalls nicht getroffen hätte".

Eine unzulässige Beeinflussung liegt demnach vor, "wenn der Unternehmer eine Machtposition gegenüber dem Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zur Ausübung von Druck, auch ohne Anwendung oder Androhung von körperlicher Gewalt, in einer Weise ausnutzt, die die Fähigkeit des Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers zu einer informierten Entscheidung wesentlich einschränkt".

Adblocker an sich bleiben offenbar erlaubt

In der mündlichen Verhandlung am Freitag tendierte das OLG offenbar dazu, diesen Paragrafen im Zusammenhang mit dem bezahlten Durchlassen von Anzeigen für große Netzwerke wie Google, Amazon und Microsoft als erfüllt anzusehen. Eyeo übe demnach zu viel Druck aus, so dass die Firmen genötigt seien, bei Acceptable Ads mitzumachen. Verlage wie Axel Springer sollen hingegen nicht davon berührt sein. Kein Problem hatten die Richter aber mit der Funktion des Werbeblockers Adblock Plus an sich. Der Axel-Springer-Verlag dürfte daher ein weiteres Mal mit dem Versuch scheitern, Werbeblocker gerichtlich verbieten zu lassen.

Eine endgültige Entscheidung haben die Richter aber noch nicht getroffen. Das Urteil soll am 24. Juni bekanntgegeben werden. Sollte das Whitelisting untersagt werden, gingen Eyeo zumindest in Deutschland die entsprechenden Einnahmen verloren. Unternehmen müssen für das Freischalten von Anzeigen zahlen, wenn sie dadurch zehn Millionen zusätzliche Anzeigenabrufe im Monat generieren könnten. Von dem zusätzlich erzielten Umsatz müssten 30 Prozent an Eyeo abgeführt werden, hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr erstmals offiziell mitgeteilt. 90 Prozent der etwa 700 aufgenommenen Verlage und Webseiten müssen keine Gebühren zahlen.

Kritik an "moderner Wegelagerei"

Eyeo wird für das Konzept des Whitelisting von großen Verlagen und der Werbewirtschaft scharf kritisiert. Wie viel Geld das Unternehmen von den etwa 70 großen Firmen erhält, ist aber weiter unklar. Gerüchten zufolge soll alleine Google 25 Millionen US-Dollar gezahlt haben. Werbefirmen bezeichneten das Geschäftsmodell von Eyeo daher als "moderne Wegelagerei" und Behinderung der Vermarkter. Vor Gericht hat Adblock Plus bislang aber noch jeden Prozess um seinen Adblocker gewonnen, zuletzt im März 2016 gegen die Süddeutsche Zeitung. Das Springer-Medium Bild.de hat daher im Oktober 2015 eine Werbeblockersperre eingeführt.

Eyeo hat nach eigenen Angaben derzeit rund 100 Millionen Nutzer weltweit. Bislang ist die Browser-Erweiterung 500 Millionen Mal heruntergeladen worden. Auf der Internetkonferenz Re:publica hatte Eyeo angekündigt, zusammen mit dem Micro-Bezahldienst Flattr ein neues Add-on zu entwickeln, dass den Verlagen für die Nutzung von Inhalten neue Einnahmen zuführen soll.

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User_x 29. Mai 2016

kann ich nur zustimmen, im supermakt macht insbesondere die schoki-abteilung...

Füchslein 24. Mai 2016

LOL Selbstkostenpreis ... in der Wirtschaft... wir sind nicht bei der Wohlfahrt hier!

My1 24. Mai 2016

das problem dass der localhost VPN eben arbeiten muss, während die hostsfile gleich vom...

My1 24. Mai 2016

oder was noch besser ist man finder in google die ergebnisseite einer seitensuche (meist...



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