Rechtsstreit: New York Times siegt erstmals gegen OpenAI

Ende 2023 hat die New York Times (NYT) Klage gegen Microsoft und OpenAI eingereicht. Das Training von ChatGPT basiere auf kopierten Artikeln der Zeitung, was eine Verletzung des Copyrights darstelle. OpenAI beantragte daraufhin die Klageabweisung mit dem Hinweis, dass die Trainingsmethode auch der NYT schon seit längerer Zeit bekannt gewesen und die Klage damit zu spät eingereicht worden sei. Ein US-Gericht in New York wies den Antrag von OpenAI nun ab(öffnet im neuen Fenster) .
Als Beweis dafür, dass die NYT schon seit Langem über das Sammeln der Trainingsdaten Bescheid wusste, nannte OpenAI einen Artikel der Zeitung aus dem November 2020. Das daraus eine Copyright-Verletzung durch ChatGPT im Jahr 2022 folgen könnte, sei für die NYT aber nicht ersichtlich gewesen, entkräftete Bundesrichter Sidney Harold Stein OpenAIs Auffassung.
Es liege an OpenAI zu beweisen, dass die Zeitung schon vor der Veröffentlichung von ChatGPT von einer Copyright-Verletzung wusste. Ein einzelner Artikel reiche dafür nicht aus. Auch OpenAIs Aussage, dass es "Allgemeinwissen" gewesen sei, dass ChatGPT mit Artikeln der NYT trainiert wurde, ließ der Richter nicht gelten.
ChatGPT verantwortlich für Paywall-Skipping
Neben Verstößen gegen das Copyright wird ChatGPT auch dafür genutzt, die Bezahlschranke von Onlineartikeln zu umgehen. Auf diese geschäftsschädigende Praxis wies die NYT OpenAI direkt hin. Laut der Klage soll OpenAI für das Verhalten der Nutzer haftbar gemacht werden, wenn diese mit ChatGPT auf bezahlte Inhalte zugreifen.
Richter Sidney Stein erklärte, die NYT habe hinreichend bewiesen, dass OpenAI über diese Rechtsverletzungen durch Nutzer von ChatGPT informiert war. Auch diesen Teil der Klage wollte OpenAI abweisen lassen. Stein führte dazu aus: "Die Times hat die Beklagten sogar darüber informiert, dass ihre Tools ihre urheberrechtlich geschützten Werke verletzten, was den Schluss zulässt, dass die Beklagten tatsächlich von der Verletzung durch die Endnutzer wussten."
Zugeständnisse an OpenAI
Das Gericht stimmte der NYT aber nicht in allen Punkten zu. So habe ChatGPT bei Nachrichten von Wirecutter korrekterweise die Times als Quelle genannt. Auch, dass ChatGPT bestimmte Informationen wie Titel und Autor nicht wiedergebe, verstoße nicht gegen den DMCA.
Die Verlage müssten beweisen, dass die Ausgabe des Chatbots nahezu identisch mit der Quelle sei. Auszüge aus einem Werk stellten allein noch keine Verletzung des Coyprights dar, so der Richter.
Während die Kläger in der Entscheidung des Richters einen ersten Sieg sehen, bleibt OpenAI bei seiner Auffassung, dass ihr KI-Training unter Fair Use fällt und somit nicht gegen das Urheberrecht verstößt.



