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Rechtsgutachten: 5G-Auktion müsste eigentlich wiederholt werden

Kläger Ewe Tel würde auf die Durchsetzung einer erneuten 5G -Frequenzvergabe verzichten – doch nur wenn die Mobilfunk- Betreiber ihre Netze öffnen.
/ Achim Sawall
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Der Beginn der Frequenzversteigerung (Bild: Bundesnetzagentur)
Der Beginn der Frequenzversteigerung Bild: Bundesnetzagentur

Laut einem Rechtsgutachten (PDF)(öffnet im neuen Fenster) des Brüsselers Universitätsprofessors Jürgen Kühling und des Akademischen Rats Stefan Dreschler im Auftrag des Unternehmens Ewe Tel muss die 5G-Frequenzvergabe aus dem Jahr 2019 wiederholt werden. Um das daraus entstehende rechtliche, wirtschaftliche und frequenztechnische Chaos zu vermeiden, würde Ewe Tel aber offenbar auf die prozessuale Durchsetzung seiner Rechtsansprüche verzichten, wenn die Bundesnetzagentur eine Diensteanbieterverpflichtung oder ein starkes Verhandlungsgebot einführt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2025 letztinstanzlich bestätigt , dass die ursprüngliche 5G-Auktion von 2019 – (bei der Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz versteigert wurden – in Bezug auf ihre Vergaberegeln rechtswidrig war.

Der Grund für die Klage: Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll eine Verpflichtung der Netzbetreiber verhindert haben , die MVNOs (Mobile Virtual Network Operator) wie Ewe und Freenet einen sicheren Zugang zu fremden Netzen gewährt hätte. Um das zu erreichen, habe Scheuers Ministerium offenbar die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern.

Risiken einer Rückabwicklung und Neuversteigerung

Die "unabsehbaren Risiken einer Rückabwicklung und Neuversteigerung" könnten aber laut Studie "durch eine Marktlösung" vermieden werden. Dafür sei aber eine aktive Moderation durch die Bundesnetzagentur nötig.

"Wir brauchen keine Neuauflage der 5G-Frequenzvergabe, sondern einen fairen, verlässlichen Zugang zu Mobilfunknetzen und das auf einem rechtssicheren Weg. Mit diesem Kompromiss würden wir auf unsere Rechte aus dem Urteil verzichten. Unser Gutachten zeigt, dass das geht – ohne neue Rechtsrisiken. Alles, was es jetzt braucht, ist Lösungswille bei BNetzA und Marktbeteiligten" , sagte Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung bei Ewe Tel.


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