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Rechtsausschuss: Justizminister will Vorratsdatenspeicherung in jedem Fall

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung , selbst wenn sich der Europäische Gerichtshof dagegen entscheidet. Das kommt nicht überraschend, denn es steht im Koalitionsvertrag.
/ Achim Sawall
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Justizminister Maas und Innenminister de Maizière (Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images)
Justizminister Maas und Innenminister de Maizière Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Vorratsdatenspeicherung auch dann wieder einführen, wenn die umstrittene Massenüberwachung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als unzulässig erklärt wird. Dies habe Maas am 12. Februar 2014 im Rechtsausschuss erklärt, berichtet die netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Halina Wawzyniak, in ihrem Blog(öffnet im neuen Fenster) .

Falls der EuGH gegen die Vorratsdatenspeicherung entscheide, würde nicht auf eine neue Richtlinie gewartet, sondern dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Maas gehe sogar davon aus, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH möglicherweise für unzulässig erklärt wird, nicht aber das Instrument Vorratsdatenspeicherung. Die große Koalition wolle deshalb "präventiv" handeln. Es wäre auch möglich, durch eine strenge Regelung in einem deutschen Gesetz auf eine neue EU-Richtlinie Einfluss zu nehmen.

"Mit anderen Worten, die Vorratsdatenspeicherung wird kommen, unabhängig was der EuGH entscheidet" , erklärte Wawzyniak.

Am 18. Januar 2014 berichtete Spiegel Online , Maas und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hätten sich darauf geeinigt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, bevor ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werde.

Bereits in der ersten Januarwoche 2014 hatte der Justizminister angekündigt, die Einführung eines Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung so lange zu verschieben , bis die rechtlichen Standpunkte durch den EuGH geklärt seien. Dem Spiegel sagte Maas: "Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht." Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten vereinbart worden.

Nachtrag vom 14. Februar 2014, 23:50 Uhr

Das Justizministerium wies auf Anfrage von Golem.de die Darstellung Wawzyniaks zurück. Zunächst müsse das Urteil des EuGH abgewartet werden, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Ähnlich äußerte sich am Freitagvormittag(öffnet im neuen Fenster) auch der SPD-Abgeordnete Gerold Reichenbach. Maas habe nicht gesagt, dass er ein Gesetz vorbereiten werde, wenn die EU-Richtlinie vom EuGH für unzulässig erklärt würde. "Das ist ja völliger Unsinn" , sagte Reichenbach in der Debatte zu den Konsequenzen aus der NSA-Affäre im Bundestag auf einen entsprechenden Einwand Wawzyniaks.


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