Woher kommen die Trägersysteme?
Aber ein Sprengkörper ist keine Abschreckung. Michael Rühle, mehr als 30 Jahre im Nato International Staff, widerspricht der Einschätzung hinsichtlich der Entwicklungszeit deutlich.
In Defense News(öffnet im neuen Fenster) schreibt er, der Zeitrahmen für eine echte Nuklearoption betrage 20 Jahre oder mehr. Deutschland habe durch den Atomausstieg "sehr wenig nukleare Latenz" zurückbehalten. Ein glaubwürdiges System mit Zweitschlagfähigkeit erfordere U-Boote, Raketen, Frühwarnsysteme und geschützte Kommandozentralen.
Welche rechtlichen Barrieren gibt es? – Zwei-plus-vier-Vertrag ohne Ausstieg
Der entscheidende Stolperstein ist der Zwei-plus-vier-Vertrag von 1990. Artikel 3(öffnet im neuen Fenster) verpflichtet Deutschland zum Verzicht auf Atomwaffen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages(öffnet im neuen Fenster) analysierten in mehreren Gutachten, dass der Vertrag keine Kündigungsklausel enthält. Das Völkerrecht biete "keinen praktikablen und rechtlich gangbaren Weg" für eine Loslösung.
Der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT) erlaubt zwar einen Austritt mit dreimonatiger Frist. Nordkorea beschritt diesen Weg 2003 und ist seither der am stärksten sanktionierte Staat der Welt. Deutschland wäre das erste Nato-Kernmitglied und die größte EU-Volkswirtschaft mit einem solchen Schritt. Die USA müssten unter dem Glenn Amendment automatische Sanktionen verhängen.
Der Euratom-Vertrag verbietet die Abzweigung ziviler Nuklearmaterialien für militärische Zwecke. Artikel 26 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz listet Atomwaffen(öffnet im neuen Fenster) als Waffen, auf deren Herstellung verzichtet wurde.