Schmerzensgeld: Die Schwiegermutter als Porno-Queen

Den Kopf einer verhassten Person auf den Körper eines Pornodarstellers zu montieren, geht immer einfacher. Doch vor Gericht wird das teuer.

Artikel von Harald Büring veröffentlicht am
Heimlich gemachte Porno-Fotomontagen und Deepfake-Pornos nehmen zu.
Heimlich gemachte Porno-Fotomontagen und Deepfake-Pornos nehmen zu. (Bild: Pixabay)

Manche Internetnutzer stellen ihre Opfer durch Verbreitung von pornografischen Deepfakes oder Fotomontagen im Internet bloß. Zum Beispiel greifen sie auf Fotos zurück, die sie bei privaten oder beruflichen Anlässen gemacht oder aus sozialen Netzwerken haben.

Inhalt:
  1. Schmerzensgeld: Die Schwiegermutter als Porno-Queen
  2. Auch strafrechtliche Konsequenzen möglich
  3. Veröffentlichen von Deepfake-Pornos

Dann setzen sie mit einem Bildbearbeitungsprogramm den Kopf des oder der Betroffenen auf den nackten Körper eines Pornodarstellers. Dass dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann, ergibt sich aus den folgenden Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden.

Bilder von der Familienfeier auf Frauen beim Sex montiert

Ein Mann machte auf Familienfeiern Bilder seiner beiden Schwägerinnen und seiner Schwiegermutter. Er bearbeitete die Fotos und setzte die Köpfe auf fremde Frauenkörper beim Sex. Die pornografischen Fotomontagen lud er auf einschlägige Onlineportale hoch.

Als die drei Frauen im Jahr 2010 die digitalen Bildmanipulationen entdeckten, zeigten sie den Mann bei der Polizei an. Bei einer Hausdurchsuchung stellte sich heraus, dass die Fotomontagen auf dem Rechner des Mannes angefertigt worden waren.

Das Amtsgericht Cloppenburg stellte das Strafverfahren wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB gegen Zahlung einer Geldauflage von 300 Euro ein. Die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO geschah mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten unter den folgenden Voraussetzungen:

Die Richter müssen davon überzeugt sein, dass der Beschuldigte die vorgeworfene Straftat begangen hat. Zudem müssen die Richter der Ansicht sein, dass es ausreicht, dem Beschuldigten statt einer Geld- oder Freiheitsstrafe eine Auflage oder Weisung zu erteilen.

Die Verfahrenseinstellung genügte einer der beiden Schwägerinnen aber nicht; sie verklagte den Schwager auf Zahlung eines Schmerzensgeldes. Das Landgericht Oldenburg sprach ihr 22.000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Richter begründeten dies damit, dass der Mann ihr Persönlichkeitsrecht auf schwere Weise verletzt habe.

Die Frau sei erniedrigt und herabgewürdigt worden, weil Besucher der Seiten die gefälschten Bilder für echt hielten. Somit stehe ihr ein Anspruch auf Schmerzensgeld gemäß § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art.2 Abs. 1 GG zu (Urteil vom 2. März 2015, Aktenzeichen 5 O 3400/13).

Das Oberlandesgericht Oldenburg als Berufungsgericht war ebenfalls der Auffassung, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz vorliegen. Die Richter entschieden, dass der Klägerin 15.000 Euro Schmerzensgeld zustünden; sie sprachen ihr weniger Schadensersatz zu, weil die Frau keine Nachstellungen erleiden musste (rechtskräftiges Urteil vom 11. August 2015, Aktenzeichen 13 U 25/15).

30.000 Euro Schadensersatz wegen Fotomontage

In einem weiteren Fall veröffentlichte ein Mann 2016 zahlreiche Bilder einer Arbeitskollegin auf einer Pornoseite im Internet. Es handelte sich teilweise ebenfalls um pornografische Fotomontagen. Auf den Bildern war ihr Gesicht zu sehen, das er auf nackte Frauenkörper beziehungsweise in Pornoszenen geschnitten hatte.

Andere Aufnahmen versah der Mann mit sexistischen Kommentaren. Das Landgericht Köln entschied, dass er die Bilder von der Webseite zu löschen hatte (unter anderem gemäß § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 GG).

Darüber hinaus verurteilten die Richter den Mann zur Zahlung von 30.000 Euro Schadensersatz (Urteil vom 15. November 2017, Aktenzeichen 28 O 176/17).

Nachdem das Oberlandesgericht Köln diese Rechtsauffassung bestätigte (Beschluss vom 14. März 2018, Aktenzeichen 15 U 190/17), nahm der Mann seine Berufung zurück. Die Entscheidung des Landgerichtes Köln ist also rechtskräftig.

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Auch strafrechtliche Konsequenzen möglich 
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drdoolittle 30. Mai 2023 / Themenstart

seitens Staat sind viel zu gering. Es reicht nicht, hier vor allem auf das Zivilrecht zu...

JE 30. Mai 2023 / Themenstart

Egal. Wenn du als Ergebnis Micky Maus herausbekommst und das öffentlich verwendest...

hauptberuflich_... 27. Mai 2023 / Themenstart

OK wenn dir das passiert, findest du dich also einfach passiv damit ab? Wird nicht...

eiapopeia 24. Mai 2023 / Themenstart

Danke. Ist offensichtlich ein häufiger Fehler.

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