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Recht auf Vollausbau: Kabinett beschließt TKG-Novelle für schnelleren Netzausbau

Die Reform des Telekommunikationsgesetzes soll den Netzausbau beschleunigen und Bürokratie abbauen. Der Wirtschaft reichen die Pläne nicht.
/ Friedhelm Greis
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Verlegung von Glasfaserleitungen in Köln (Bild: Stelios Misinas/Reuters)
Verlegung von Glasfaserleitungen in Köln Bild: Stelios Misinas/Reuters

Das Bundeskabinett will mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eine schnellere Versorgung der Haushalte mit Glasfaser erreichen. "Wir waren bislang zu langsam, zu umständlich und zu bürokratisch. Was wir brauchen, sind mehr Tempo und weniger Bürokratie", sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zur Verabschiedung der Gesetzesnovelle am 10. Juni 2026(öffnet im neuen Fenster). Ziel der beschlossenen Maßnahmen sei es, "Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen".

Der 138-seitige Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) (PDF) enthält unter anderem in Paragraf 144 ein neu formuliertes Recht auf Vollausbau. Konkret heißt es: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."

Diskriminierungsfreier Zugang zu Inhouse-Netzen

Ein neuer Paragraf 22b regelt zudem, dass Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und Eigentümer von Verkabelungen "allen zumutbaren Zugangsanträgen zu Verkabelungen und zugehörigen Einrichtungen in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt, sofern dieser außerhalb des Gebäudes liegt, stattzugeben" haben. Somit könnten Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen, schreibt das Ministerium.

Darüber hinaus soll die TKG-Novelle Genehmigungsverfahren vereinfachen. Laut Paragraf 150 beträgt die Genehmigungsfrist für Bauarbeiten künftig zwei statt bisher drei Monate. Allerdings kann die Frist bei schwierigen Angelegenheiten künftig um zwei statt bisher einen Monat verlängert werden, so dass wie bisher insgesamt vier Monate zulässig sind.

Dem Ministerium zufolge dienen weitere Änderungen dem Bürokratieabbau, beispielsweise durch die Streichung von Berichts- oder Informationspflichten. Dadurch sei eine Entlastung der Wirtschaft um bis zu 15 Millionen Euro im Jahr zu erwarten. "Daneben werden Verfahren bei der Bundesnetzagentur effizienter gestaltet und Anpassungen mit Blick auf eine effizientere Datennutzung vorgenommen", heißt es weiter.

Kritik von Breko und Bitkom

Aus der Wirtschaft kam überwiegend Kritik an dem Gesetz. So monierte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko): "Statt Turbo für den Netzausbau droht das Gesetz zur Glasfaserbremse zu werden – und das zu einem Zeitpunkt, der entscheidend für den weiteren Ausbau ist." Die geplante zusätzliche Regulierung setze "ein völlig falsches Signal zulasten der Wettbewerber der Telekom".

Als "sehr kritisch" bewertet der Verband die geplante Ausweitung der Zugangsregulierung für Unternehmen ohne marktbeherrschende Stellung. "Die vorgesehenen Regelungen über den Zugang zu Glasfasernetzen und zur Ausweitung des Inhouse-Zugangs treffen genau die Unternehmen, die seit Jahren am stärksten in den Glasfaserausbau investieren", hieß es. Gelobt werden hingegen die Regelungen zum Technologiewechsel von DSL auf Glasfaser sowie das vorgeschlagene Vollausbaurecht.

Der IT-Branchenverband Bitkom hat "entscheidende Lücken" in dem Gesetz ausgemacht. So sei es ein Fehler, dass die ursprünglich geplante Regelung zur schnelleren Stromanbindung von Mobilfunkstandorten aus der Novelle gestrichen worden sei. Ein Lichtblick sei hingegen der geplante Liegenschaftsatlas für Gebäude der öffentlichen Hand für potenzielle Mobilfunkstandorte.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnt eine Sonderregelung für den Anschluss von Mobilfunkmasten hingegen ab. Für dieses Problem brauche es eine Lösung, "die sich in die Systematik des Energiewirtschaftsrechts einfügt und keine Sonderpriorisierung einzelner Anschlussbegehren im Telekommunikationsrecht schafft".

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.


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