Recht auf Vergessenwerden: Französisches Gericht kassiert Strafe gegen Google
Google muss eine gegen das Unternehmen verhängte Strafe in Höhe von 100.000 Euro nicht zahlen. Das berichtet Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf eine Entscheidung des Conseil d'État in Frankreich. Die Strafe wurde einst verhängt, weil Google nicht den gerichtlich auferlegten Löschungen von Links nachgekommen war.
Hintergrund ist das sogenannte Recht auf Vergessenwerden: Nach einem Urteil im Jahr 2014 konnten Personen und Unternehmen bei Google beantragen, dass Links mit veralteten oder irreführenden Informationen über sie gelöscht werden müssten. Unter anderem die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) beharrte im Streit mit Google darauf, dass das Unternehmen diese Links auf allen seinen Suchergebnisseiten löschen müsse, nicht nur auf den französischen Seiten.
Google sah das anders, ein französisches Gericht folgte hingegen der Argumentation von CNIL. Entsprechend wurde eine Strafe gegen Google verhängt, nachdem das Unternehmen die Links nicht rechtzeitig gelöscht hatte.
Französisches Recht gibt CNIL keine weltweiten Befugnisse
Da der Conseil d'État, der unter anderem als oberstes Verwaltungsgericht in Frankreich dient, eben jene Strafe nun kassiert hat, dürfte sich Google in seiner Haltung bestätigt sehen. Die Institution gab als Begründung an, dass CNIL nach französischem Recht nicht dazu befugt sei, eine weltweite Löschung von Suchergebnissen zu verlangen.
Stattdessen könne CNIL nur eine Löschung von Links innerhalb Europas fordern. Aus Sicht der französischen Datenschützer sollte dies ausgeschlossen werden: Erkenne Google ein Löschersuchen an, müsse dies für alle Varianten gelten. Ansonsten könne das Ergebnis leicht von Europa aus mit einer Suche auf google.com gefunden werden. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Mai 2014 gingen Hunderttausende Anträge bei Google ein.
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