Recht auf Vergessen: Microsoft plant Löschformular für Bing

Vom EuGH-Urteil zum Recht auf Vergessen ist nicht nur Google betroffen. Auch Microsoft plant nun ein Onlineformular, um Artikel bei den Suchen von Bing und Yahoo filtern zu lassen.

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Nicht nur Google, auch Bing will ein Formular zur Linkfilterung anbieten.
Nicht nur Google, auch Bing will ein Formular zur Linkfilterung anbieten. (Bild: Microsoft)

Der Softwarekonzern Microsoft will in Kürze ein Onlineformular anbieten, um Suchergebnisse seiner Suchmaschine Bing entfernen zu lassen. "Die Entwicklung eines angemessenen Systems braucht einige Zeit", sagte ein Unternehmenssprecher nach Angaben der New York Times. Der Start eines Onlineformulars, um eine Filterung von Suchergebnissen beantragen zu können, werde "bald" erfolgen. Ein genaues Datum steht dem Bericht zufolge noch nicht fest, da Microsoft den Termin mit Yahoo koordinieren muss. Das Portal nutzt ebenfalls Bing.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 13. Mai 2014 entschieden, dass Europas Bürger Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit in den Suchergebnissen nicht mehr anzuzeigen. Die Suchmaschinen müssen die Verweise aus ihrer Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. Die Informationen könnten dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Angeblich 20 Anfragen pro Tag

Marktführer Google, der von dem Urteil direkt betroffen war, hatte bereits Ende Mai ein entsprechendes Antragsformular freigeschaltet. Im ersten Monat wurden bereits 70.000 Anträge in Europa gestellt. Dass Microsoft ebenfalls von einer solchen Antragsmenge betroffen wäre, ist eher unwahrscheinlich. Der Marktanteil der Suchmaschine lag im Mai 2014 in Deutschland bei PC-Nutzern nur bei zwei Prozent, bei Nutzern mobiler Geräten sogar nur bei einem Prozent. Laut New York Times erhielt Microsoft bislang rund 20 Anfragen pro Tag. Die Zahl könnte sich durch das Formular allerdings erhöhen.

Der EuGH hatte den Suchmaschinenbetreibern keine Vorgaben gemacht, wie sie Betroffenen einen Antrag auf Löschung von Suchergebnissen ermöglichen sollen. Microsoft wolle sich aber am Beispiel Googles orientieren, berichtet das Blatt. Die Antragsteller müssen in dem Formular die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um sich zu identifizieren. Inzwischen wurde bereits damit begonnen, Links aus Ergebnislisten zu entfernen. Nachdem sich britische Medien über das Vorgehen beschwert hatten, schaltete Google einige Links wieder frei. Außerhalb Europas werden die Suchergebnisse zu betroffenen Personen weiterhin ungefiltert angezeigt. Die Website Hiddenfromgoogle.com sammelt bereits Beispiele für gefilterte Ergebnisse und nennt dabei explizit die Namen der Betroffenen.

Nachtrag vom 17. Juli 2014, 10:45 Uhr

Microsoft stellte inzwischen das Lösch-Formular online. Es ähnelt dem Google-Formular, bietet jedoch mehr Vorgaben. So soll der Betroffene anklicken, ob er eine "Person des öffentlichen Lebens" ist und er wird gefragt: "Üben Sie in Ihrer Gemeinde oder einer weiter gefassten Gruppe eine Rolle aus oder erwarten Sie, in Zukunft eine Rolle auszuüben, die sich durch Führung, Vertrauen oder Sicherheit (z. B. Lehrer, Geistlicher, Organ in einer Gemeinschaft/einem Verein, Polizist, Doktor usw.) auszeichnet?"

Ebenfalls kann ausgewählt werden, warum ein Link gesperrt werden soll. Bing gibt die Möglichkeiten "ungenau oder falsch / unvollständig oder unzureichend / veraltet oder nicht mehr erheblich / überzogen oder in anderer Hinsicht unangemessen" vor. Der Betroffene soll die angegebenen Gründe "ausführlich" erläutern und möglicherweise mit Dokumenten belegen. Zudem soll er angeben, warum der Schutz der Privatsphäre "schwerer wiegt als das öffentliche Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen".

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Johnny Cache 17. Jul 2014

... und da haben wir schon das nächste Problem. http://de.wikipedia.org/wiki...

kurosawa 10. Jul 2014

...'wann, wo, wie'...du hast vergessen noch 'ob ueberhaupt' anzufuehren. Und auch das...

Jakelandiar 10. Jul 2014

Du hast das Recht auf vergessen falsch verstanden. Das was du auflistest (Verleumdung...

Mopsmelder500 10. Jul 2014

Verlage und kritische Webseiten gehen dazu über Ihre Seiten dynamisch zu benennen. Löscht...



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