Recht auf Vergessen: Google löscht Links zu Guardian-Artikeln doch nicht
Der Guardian hat erfolgreich gegen die Löschung einiger seiner Artikel aus den Google-Suchergebnissen protestiert: Eine Serie über einen Schiedsrichter ist wieder auffindbar. Auch ein Artikel des Spiegel ist nicht mehr so leicht auffindbar.

Der Guardian hat einen Teilerfolg in der Debatte um die Löschung von Links aus Googles Suchergebnissen errungen: Verweise zu einer Artikelserie über einen umstrittenen schottischen Schiedsrichter tauchen wieder in der Google-Suche auf, wie Reuters berichtet.
BBC-Artikel noch immer unterdrückt
Mehrere britische Medienhäuser hatten nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass Betroffene das Recht haben, Artikel über sie aus der Google-Suche zu verbannen, zahlreiche Anfragen erhalten. Um eine Löschung bei Google zu beantragen, reicht es, ein Online-Formular auszufüllen.
Eine Artikelserie über den ehemaligen Merril-Lynch-Banker Stanley O'Neal, über den die BBC berichtete, ist hingegen immer noch schwer bei Google zu finden. Wer hinter den Löschanträgen steckt, ist nicht immer klar - neben den in den Artikeln beschriebenen Personen könnten es auch Nutzer des Forums sein.
Vergleich mit Bücherverbrennungen
Die von den Löschungen betroffenen Medien beklagen unter anderem, dass das sogenannte Recht auf Vergessen die öffentliche Meinungsbildung und das Treffen informierter Entscheidungen erschwere. Redakteur Martin Clarke von der Daily Mail vergleicht die Löschungen mit Bücherverbrennungen in einer Bibliothek. Die Befürchtung ist, dass das Recht auf Vergessen absichtlich dazu missbraucht werden könnte, den wahrheitsgetreuen Journalismus zu unterdrücken.
Google selbst erklärt im Gespräch mit Reuters, dass die Umsetzung des Rechts auf Vergessen auch für das Unternehmen selbst ein Lernprozess sei. "Wir werden uns weiterhin Feedback anhören und auch mit Datenschutzbehörden und anderen zusammenarbeiten, um die Regelung umzusetzen", sagte ein Sprecher von Google.
Hintergrund ist, dass seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2014 EU-Bürger Verweise auf Inhalte aus den Google-Ergebnislisten entfernen lassen können, wenn sie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutz verletzen. Ein Antrag über ein Web-Formular mit einer einfachen Begründung reicht dafür. Google erhielt europaweit mehr als 70.000 Anträge auf die Entfernung von Links aus seinen Suchergebnissen. Insgesamt wollen Bürger mehr als 267.000 Links streichen lassen, wie Google am Donnerstag auf Anfrage von Golem.de bestätigte. Aus Deutschland kämen mehr als 12.000 Anträge.
Nachtrag vom 4. Juli 2014, 16:30 Uhr
Der Spiegel ist inzwischen ebenfalls von der Löschung von Suchergebnissen betroffen. "Sucht man nach einem bestimmten Namen, taucht ein Artikel des Nachrichtenmagazins über die Scientology-Sekte nicht mehr in den Treffern auf", berichtete Spiegel Online am Freitag. Mit einer Suche nach Scientology ohne den betreffenden Namen lasse sich der schon etwas ältere Spiegel-Artikel bei google.de und google.com weiterhin finden. Google informierte das Magazin über die Löschung des Artikels aus der personenbezogenen Suchanfrage.
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Wieso muss man immer klagen bevor eine Falschmeldung korrigiert wurd, Wenn jemand zu...
Ja... Leider war das zu erwarten. Hier kamen Menschen die den technischen Zusammenhang...
Du hast aber schon gemerkt, dass das ganze diesmal nicht auf deren Mist gewachsen ist?
was ist den bitte schön alles ????? und wie macht man sich eine meinung von...