Recht auf Vergessen: Google erhält 144.000 Anfragen

Die europäischen Internetnutzer konfrontieren den US-Konzern Google seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Frühjahr zunehmend mit Anträgen auf Löschung von Verlinkungen . Seit dem 29. Mai erreichten den Konzern rund 144.000 Anfragen, wie aus dem jetzt vorgelegten Transparenzbericht(öffnet im neuen Fenster) hervorgeht.
Nach eigenen Angaben hat Google seit dem Urteil knapp 42 Prozent der 144.907 Anträge stattgegeben. Die Anträge beziehen sich dabei laut Bericht auf 497.505 verschiedene Internetseiten. Bei 237.561 Links (58,2 Prozent) verweigerte der Konzern die Löschung.
Seit dem Urteil des EuGH zum Recht auf Vergessen ist Google verpflichtet, Links auf Inhalte zu entfernen, wenn sich herausstellt, "dass die Informationen in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls den Zwecken der in Rede stehenden Verarbeitung durch den Suchmaschinenbetreiber nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen" . Ein Antrag über ein Webformular mit einer einfachen Begründung reicht dafür aus. Die Inhalte selbst bleiben nach der Löschung erhalten. Google hatte das Urteil in den vergangenen Monaten immer wieder kritisiert.
Facebook am häufigsten betroffen
Die Franzosen haben laut dem Bericht bislang die meisten Anträge eingereicht. Insgesamt erreichten den Konzern aus Frankreich 28.898 Anfragen. Deutschland liegt mit 24.979 Anträgen auf dem zweiten Platz. 18.304 Anfragen kamen aus Großbritannien.
Unter den betroffenen Domains liegt Facebook mit 3.331 individuellen URLs vorne. Auf dem zweiten Platz landet Profileengine.com, eine personenbezogene Suchmaschine. 3.287 URL-Verlinkungen der Seite wurden bislang gelöscht. Mit 2.198 URLs steht auch das Netzwerk Badoo auf der Liste der am stärksten betroffenen Seiten weit vorne. Für die eigenen Dienste wie Youtube oder Google Groups verwendet der Konzern laut Bericht ein gesondertes Verfahren, weshalb die Zahl der Anfragen für diese Seiten nicht gelistet ist.
Google muss auch in Japan Links entfernen
Die im Bericht genannten Beispiele deuten darauf hin, dass Google häufiger den Anfragen stattgibt, bei denen etwa Opfer von Straftaten um die Löschung eines Links bitten. Hingegen lehnt der Konzern Anträge von Urhebern einer Tat in den meisten Fällen ab. Um die Verfahren zu vereinheitlichen, hatte der Konzern ein eigenes Beratungsgremium ins Leben gerufen.
Unterdessen hat auch ein Gericht in Tokio einem Mann mit kriminellen Verbindungen ein Recht auf Vergessen zugesprochen. Es verurteilte Google dazu, entsprechende Links aus seinen Suchergebnissen zu entfernen.
Der Mann klagte wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, weil Google in seinen Suchergebnissen eine frühere Verbindung zu einer kriminellen Vereinigung öffentlich gemacht hatte. Sein Anwalt verglich das Urteil mit dem des EuGH.



