Recht auf schnelles Internet: Bayerns Finanzminister sieht Nichteinhaltung des Gesetzes

Finanzminister Albert Füracker (CSU) wirft der Bundesregierung und der Bundesnetzagentur ein folgenloses Verpuffen des vom Bund eingeführten Rechts auf schnelles Internet vor. Nach Fürackers Darstellung bleiben Bundesregierung und Behörde untätig. "Das vom Bund gepriesene Recht auf schnelles Internet ist nicht nur ambitionslos" , kritisierte der CSU-Politiker. "In der praktischen Anwendung ist es das Papier nicht wert, auf dem es steht."
Die Bundesnetzagentur verteidigte sich: Laut Darstellung der Behörde ergaben die bisherigen Überprüfungen der aus Bayern eingegangenen Beschwerden in den meisten Fällen keine Unterversorgung.
Der Anlass des Disputs: Seit Juni 2022 haben Bürger einen Rechtsanspruch auf eine Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 MBit/s, die Upload-Rate muss mindestens 1,7 MBit/s erreichen. Außerdem sollen die Tarife erschwinglich sein. Beschwerden muss die Bundesnetzagentur überprüfen.
Disput zwischen Bayern und Bundesnetzagentur
"Wir haben vor über einem Jahr bereits ein Dutzend klar unterversorgte Fälle aus Bayern gemeldet" , hielt Füracker dem Bund vor. Passiert sei trotz siebenmaligen Nachhakens in Berlin nichts. "Die Bundesnetzagentur bringt, wo immer möglich, rechtliche Bedenken und Hinweise auf fehlendes Personal vor, anstatt den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem klaren Recht zu verhelfen."
Darüber hinaus warf Füracker dem Bund unter Berufung auf Bürgerbeschwerden vor, den Anspruch auf die Mindestgeschwindigkeiten so wortwörtlich auszulegen, dass das Recht auf schnelles Internet ad absurdum geführt werde: "Wer telefonisch gegenüber dem Bund signalisiert, dass er mehr als die garantierte Mindestbandbreite bräuchte, hat nach der Lesart des Bundes keinen Bedarf an einer Versorgung mit der Mindestbandbreite."
Bundesnetzagentur will offene Fälle zügig klären
Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur sind bis Ende Dezember 2023 aus Bayern 1.182 Hinweise über mögliche Unterversorgungen eingegangen. "Hiervon hat die Bundesnetzagentur bislang insgesamt 1.019 Eingaben bearbeitet" , erklärte ein Sprecher. "In diesen Fällen fehlten Anhaltspunkte für ein behördliches Einschreiten, das heißt, es konnte keine Unterversorgung im Sinne des Gesetzes festgestellt werden."
Die übrigen Eingaben aus Bayern würden derzeit bearbeitet. "Zurzeit verdichtet sich für circa ein Dutzend Standorte aus Bayern der Verdacht einer Unterversorgung" , hieß es in der Stellungnahme der Bundesbehörde. "Hintergrund ist, dass möglicherweise ein im Sinne der Mindestversorgung erschwinglicher Verbraucherpreis für die verfügbare Versorgung fehlt." Laut Bundesnetzagentur laufen diese Verfahren noch, die Behörde will zügig entscheiden.



