Steuerungsmängel verursachen wirtschaftliche Schäden
Der Rechnungshof attestiert dementsprechend bei Dataport Phoenix "gravierende Steuerungsmängel und zu erwartende wirtschaftliche Schäden" . Das Projekt war demnach "mit wirtschaftlichen und finanziellen Risiken verbunden sowie als Produkt noch nicht wettbewerbsfähig" – anders als es von Dataport stets beworben wurde (siehe Artikel im Linux-Magazin).
Dazu kamen laut Rechnungshof "zahlreiche gravierende Mängel bei der wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und inhaltlichen Steuerung (...), auch mangelhafte Dokumentation sowie ein unzureichendes Risikomanagement" . Als dann maßgebliche Träger wie das Land Schleswig-Holstein ausstiegen, "u. a. aufgrund von Verzögerungen und fehlenden Sicherheitskonzepten" , waren geplante Erlöse nicht mehr realistisch.
Kostspieliger Personalaufbau als Befreiungsschlag
Ein Befreiungsschlag mit massivem Personalaufbau gelang nicht, führte bei Phoenix nur zu 70 Prozent mehr Kosten und verpuffte weitgehend wirkungslos. "Bis ins Jahr 2024 hinein kamen so bei Dataport zahlreiche gravierende Mängel im Zuge der wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen und inhaltlichen Steuerung von Phoenix zutage" , die nachhaltige wirtschaftliche Schäden für die Bundesländer gebracht hätten.
Mangelhaft eingehaltene Kontrollmechanismen
Vor allem die fehlenden oder nicht eingehaltenen Kontrollmechanismen werfen weitere Fragen auf, laut Rechnungshof konnten sie schlicht nicht wirken: "Im Jahr 2022 entschied der Vorstand, die Prüfung von Phoenix durch die Innenrevision zu verschieben. Im Ergebnis erfolgte diese Prüfung dann erst ab Mitte Oktober 2024 – und damit deutlich zu spät."
Zu dem Zeitpunkt hätte man wohl noch gegensteuern können. Heute wisse man, so der Bericht, dass die zeitliche Nähe zu den unmöglichen Vertragsabschlüssen in Baden-Württemberg nahelege, dass die "Überplanung von Phoenix mit dem Ergebnis erheblicher technischer Defizite" von Dataport "auf einer zumindest nicht ausreichenden Informationsbasis" geschlossen worden sei.
Fragen nach der Sorgfaltspflicht
"Dies wirft Fragen zur Beachtung der erforderlichen Sorgfalt auf" , urteilt der Rechnungshof und fordert den Verwaltungsrat auf, "die Vorgänge bei Phoenix rund um die Vertragsabschlüsse (...) und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten auch im Hinblick auf mögliche Sorgfaltsmängel zu klären."
Die geprüften Stellen der Verwaltung haben das zugesagt und verweisen darauf, dass "nach ihrer Auffassung die technische Entwicklung von Phoenix grundsätzlich richtig aufgesetzt und grundlegende Mängel in der Architektur nicht festgestellt worden seien. Phoenix sei jedoch mit wirtschaftlichen und finanziellen Risiken verbunden geblieben und als Produkt daher nicht tragfähig gewesen."
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