Von Anfang an nicht wirtschaftlich geplant?
"Dieser Betrag zeigt, dass die Aufwände und Risiken für Phoenix zuvor deutlich unterschätzt worden waren und Phoenix unter realistischen Annahmen von Beginn an nicht wirtschaftlich geplant worden war," obwohl, wie der Rechnungshof ausdrücklich anführt, Dataport laut "§ 11 des Dataport-Staatsvertrags nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt" werden müsse.
Doch es sollte noch schlimmer kommen. 2024 erfolgte eine "Überplanung" von Phoenix, Verträge (etwa mit Baden-Württembergs Schulen) wurden abgeschlossen, ohne sie satzungsgemäß dem Verwaltungsrat zur Befassung und Entscheidung vorzulegen. Dataport und der Rechnungshof sind hier unterschiedlicher Meinung, was den Staatsvertrag und die Pflicht zur Beteiligung des Verwaltungsrates angeht.
Verträge schließen, ohne Leistungen erbringen zu können?
"Letztlich konnten die für September 2024 (...) vertraglich vereinbarten Leistungen von Dataport nicht vertragsgemäß erbracht werden," so der Rechnungshof, der auch die Informationsstrategie von Dataport kritisiert und die AöR auffordert, zukünftig "bei großen IT-Vorhaben künftig engmaschiger zu informieren." Im konkreten Fall sei mit "finanziellem Aufwand" zur "Auflösung der vertraglichen Verpflichtungen" in Millionenhöhe zu rechnen.
Als schallende Ohrfeige muss der im Absatz 165 aufgeführte Hinweis des Rechnungshofes gewertet werden, vor allem nach Anführung von § 11 oben (Führung nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten):
"Unter Berücksichtigung eines gerade bei Innovationsprojekten hinsichtlich erforderlicher Lernprozesse benötigten angemessenen Spielraums hat der Rechnungshof Dataport aufgefordert, Verträge nur abzuschließen, wenn deren Chancen und Risiken hinreichend analysiert und bewertet worden sind."
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