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Rechenschaftspflicht: US-Verbraucherschützer warnen vor Ende der X-Überwachung

Der Kurznachrichtendienst X versucht, sich einer ursprünglich gegen Twitter verhängten Anordnung der US-Handelsbehörde zu entledigen.
/ Mike Faust
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Vergleichbare Anordnungen der FTC wurden erst nach 16 bis 20 Jahren aufgehoben. (Bild: Leigh Vogel/Getty Images for Ian Madrigal)
Vergleichbare Anordnungen der FTC wurden erst nach 16 bis 20 Jahren aufgehoben. Bild: Leigh Vogel/Getty Images for Ian Madrigal

In einem juristischen Streit mit der US-Handelsbehörde Federal Trade Commission (FTC) fordert der Kurznachrichtendienst X, dass eine bestehende Anordnung der FTC zurückgezogen wird. Wie Ars Technica berichtet(öffnet im neuen Fenster), verpflichtet diese das Unternehmen zu kostspieligen, unabhängigen Audits und zur Offenlegung von Dokumenten.

Die ursprüngliche Anordnung wurde als Strafe gegen den Kurznachrichtendienst verhängt, weil die FTC noch vor der Übernahme von Twitter durch Elon Musk und der Umbenennung in X festgestellt hatte, dass Kontaktinformationen von Nutzern, die für die Einrichtung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung übermittelt worden waren, für Werbezwecke verwendet wurden.

Aus Sicht des Unternehmens sei die Überwachung durch die Behörde nicht mehr notwendig, weil sich das Unternehmen seit der Übernahme vollständig gewandelt habe.

Zu den Hauptargumenten gehört, dass die Anordnung eine erhebliche finanzielle Belastung für X verursache und Twitter durch Re-Branding zu X und die Eingliederung in SpaceX nicht mehr existiere. Die Anforderungen der FTC seien zudem bereits durch die Anforderungen abgedeckt, die die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordere, erklärte X.

Elon Musk und X sind ernsthaftes Risiko

Mehrere US-Verbraucher und Datenschutzverbände forderten die FTC auf, den Antrag von X abzulehnen, da Firmeninhaber Elon Musk und die aktuelle Führung von X ein ernsthaftes Risiko für die Privatsphäre US-amerikanischer Nutzer darstellten.

Sie führen an, dass der KI-Chatbot Grok mit den Daten von Millionen von X-Nutzern trainiert worden sei, ohne dass deren Zustimmung dafür eingeholt worden sei, und dass der Chatbot missbräuchliche Inhalte generieren könne. Bemängelt wird außerdem, dass Opt-out-Möglichkeiten für die Bereitstellung persönlicher Daten bei X nahezu unauffindbar seien.

Vergleichbare Anordnungen wurden von der FTC erst nach 16 bis 20 Jahren aufgehoben. Jene für Twitter ist erst seit vier Jahren in Kraft. Da X im Kern das gleiche Geschäft betreibt wie Twitter, würde die Aufhebung der Anordnung das effektivste Mittel zur Rechenschaftspflicht gegen ein Unternehmen entziehen, das bereits mehrfach mit unlauterem Geschäftsgebaren aufgefallen sei, so die Kritiker.


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