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Readmill: Dropbox kauft Berliner Startup und schließt es

Dropbox lässt sich den sozialen E-Book-Reader Readmill Network aus Berlin acht Millionen US-Dollar kosten. Das Startup wurde geschlossen.
/ Achim Sawall
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Bild: Dropbox

Dropbox hat das Berliner Startup Readmill Network gekauft, um die Mitarbeiter zu übernehmen. Wie Readmill Network in seinem Blog bekanntgab(öffnet im neuen Fenster) , wird die App für iOS und Android eingestellt, die es erlaubte, Textausschnitte aus dem E-Book-Reader mit Freunden auszutauschen. Autoren und Lesern eines E-Books konnte über die Readmill App gefolgt werden.

Ein Kaufpreis wurde nicht genannt. Das Onlinemagazin Techcrunch(öffnet im neuen Fenster) berichtet, dass der Preis für Readmill bei rund acht Millionen US-Dollar lag. Die Gründer des Unternehmens ziehen an den Dropbox-Hauptsitz nach San Francisco.

Readmill erhielt von Passion Capital und Index Ventures Startkapital in Höhe von 280.000 Euro. Im Jahr 2012 wurde eine Series-A-Finanzierungsrunde mit Wellington Partners und den beiden anderen Investoren durchgeführt. Angaben zu dem Finanzrahmen sind nicht verfügbar.

Im Blog des Startups heißt es: "Readmills Geschichte endet hier. Viele Herausforderungen in der Welt des E-Books bleiben ungelöst, und uns ist es nicht gelungen, eine nachhaltige Plattform für das Lesen zu schaffen."

Der Clouddienst Dropbox hatte im März 2014 seine Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet. Neu ist darin vor allem ein Passus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Dropbox-Nutzer verpflichten sich damit, bei bestimmten Problemen nicht vor Gericht zu ziehen, sondern ein Schiedsverfahren zu nutzen. Für Verbraucher sei das ein Nachteil, warnen Experten des Rechtsportals iRights.info - unter anderem, weil die mit den Schiedsverfahren beauftragte Organisation in den USA sitzt. Anwender sollten diesem Teil der AGB daher widersprechen.

Dropbox hat dafür ein Formular ins Netz gestellt. Wer es nicht nutzt, stimmt dem Passus automatisch zu. Ob eine solche Regelung nach deutschem Recht überhaupt gültig ist, sei allerdings unklar, so die iRights-Experten.


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