Razzia wegen Verlinkung: GFF unterstützt Klage von Radio Dreyeckland

Dürfen Medien wegen einer Verlinkung durchsucht werden? Das soll ein Gericht klären.

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Darf die Polizei wegen eines angeblich illegalen Links ausrücken? (Symbolbild)
Darf die Polizei wegen eines angeblich illegalen Links ausrücken? (Symbolbild) (Bild: Michelle Tantussi/Reuters)

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will die Zulässigkeit von Verlinkungen durch Medien juristisch klären lassen. Die GFF unterstützt nach eigenen Angaben eine entsprechende Klage des Freiburger Senders Radio Dreyeckland (RDL). Dessen Redaktionsräume waren im Januar 2023 wegen eines angeblich unzulässigen Links durchsucht worden. Sollte das Landgericht Karlsruhe die Durchsuchungsbeschlüsse bestätigen, wolle die GFF dagegen Verfassungsbeschwerde erheben, hieß es in einer Mitteilung vom 13. März 2023.

Radio Dreyeckland wurde vorgeworfen, "einen Artikel veröffentlicht zu haben, der eine Verlinkung eines Archivs der verbotenen Vereinigung linksunten.indymedia enthält". Ermittelt wurde wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot nach Paragraf 85 des Strafgesetzbuchs (StGB). Bei der Durchsuchung wurden dem Sender zufolge auch Datenträger mitgenommen.

Die GFF hält das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei für unzulässig. "Die Durchsuchungsbeschlüsse waren von vorn bis hinten rechtswidrig. Die Presse muss kritisch über Medienverbote berichten dürfen – dazu gehört auch die Verlinkung von relevanten Seiten", sagte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF, und fügte hinzu: "Die rechtswidrigen Durchsuchungen und Beschlagnahmen schließen nahtlos an das unverhältnismäßige Verbot von linksunten.indymedia an. Erst wurde das Vereinsrecht missbraucht, um ein Online-Medium zu verbieten. Jetzt wird auch noch kritische Berichterstattung über dieses Vorgehen kriminalisiert."

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Internetplattform Linksunten.indymedia.org im August 2017 schließen lassen. Begründet wurde das Vereinsverbot mit "linksextremistischer Hetze" auf der Seite. Die mutmaßlichen Betreiber wurden von den Behörden förmlich als Verein eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen die Seite vorgehen zu können. Die damalige Durchsuchung der Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg wurde vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg später als unzulässig bewertet.

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th0m45W 14. Mär 2023 / Themenstart

Ich kenne weder die Seite noch die Inhalte dort. Doch wenn das so eindeutig wäre wie Du...

negiup 14. Mär 2023 / Themenstart

Was für ein gequirlter Nonsens. Willkommen in der BRD. Nichts gegen Heise, sie haben...

Thinal 14. Mär 2023 / Themenstart

Nicht die Story ist das Problem, eher die Strafverfolgungsbehörden. Oder kannst du mir...

lunarix 13. Mär 2023 / Themenstart

Ich glaube bei der Aktion geht es eher um Einschüchterung.

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