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Razzia in Deutschland: Mutmaßliche Darknet-Drogenhändler verhaftet

Die Polizei hat drei Tatverdächtige festgenommen, die in den letzten 18 Monaten mit Online -Drogenverkäufen über 750.000 Euro eingenommen haben sollen.
/ Marc Stöckel
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Polizist mit Handschellen am Gürtel (Symbolbild) (Bild: pixabay.com / cocoparisienne)
Polizist mit Handschellen am Gürtel (Symbolbild) Bild: pixabay.com / cocoparisienne

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg – Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) drei Tatverdächtige festgenommen, die in den illegalen Handel mit Drogen über diverse Onlineplattformen verwickelt gewesen sein sollen. Laut Pressemitteilung des BKA(öffnet im neuen Fenster) wickelte die Gruppe nach aktuellem Ermittlungsstand über einen Zeitraum von rund 18 Monaten mehr als 6.000 Verkäufe ab.

Dabei sollen die Verdächtigen insgesamt weit mehr als 750.000 Euro eingenommen haben. Bezahlt wurden die verkauften Drogen jeweils mit Bitcoin (BTC) oder mit der auf Privatsphäre und Anonymität ausgerichteten Kryptowährung Monero (XMR).

Bei der Hauptverdächtigen handelt es sich den Angaben nach um eine 32-jährige Frau. Zusammen mit ihren Komplizen soll sie unter Pseudonymen wie Pygmalion, Don Morpheus und Modus Vivendi illegale Betäubungsmittel verkauft und weltweit verschickt haben. Gehandelt wurde sowohl auf Darknet-Marktplätzen als auch über Messenger-Dienste. Zeitweise sollen die Verdächtigen sogar eigene Onlineshops betrieben haben.

Räumlichkeiten durchsucht und Beweise gesichert

Neben der Verhaftung der drei Tatverdächtigen durchsuchten die Einsatzkräfte der Polizei in Bielefeld und Düsseldorf sowie im Landkreis Osnabrück und im Unstrut-Hainich-Kreis insgesamt sechs Objekte. Zudem konnten die Ermittler einen erheblichen Teil der digitalen Infrastruktur der Gruppe unter ihre Kontrolle bringen und wichtiges Beweismaterial sicherstellen.

Die festgenommenen Personen müssen sich nun dem Vorwurf des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a des Betäubungsmittelgesetzes(öffnet im neuen Fenster) (BtMG) stellen. Zudem besteht gegen sie der Verdacht des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet in Verbrechensförderungsabsicht gemäß § 127 StGB(öffnet im neuen Fenster) .

Die umfangreichen Ermittlungen zu diesem Fall, an denen auch das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) beteiligt ist, dauern der Mitteilung zufolge an. Ziel ist die weitere Aufklärung der kriminellen Strukturen hinter dem Drogenhandel.


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