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Razer Core X Chroma: Externe GPU-Box mit 700-Watt-Netzteil

Die eGPU -Box Core X Chroma ist die Nachfolgerin der alten Razer -Core-Boxen, die als Dock funktionierten. Neben Platz für eine leistungsfähige Grafikkarte hat die Chroma Box noch Anschlüsse für USB- und Netzwerkkabel.
/ Andreas Sebayang
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Razer Core X Chroma (Bild: Razer)
Razer Core X Chroma Bild: Razer

Razer hat eine weitere eGPU-Box vorgestellt. Im Unterschied zu den Vorgängern liegt diese im oberen Preisbereich des eGPU-Portfolios von Razer. Rund 430 Euro verlangt das Unternehmen für das Core X Chroma(öffnet im neuen Fenster) genannte Produkt. Eine Grafikkarte ist freilich hinzuzurechnen. Diese darf maximal 500 Watt elektrische Leistung aufnehmen, hier gibt es keine Unterschiede zum günstigeren Core-X-Produkt.

In der Core X Chroma verbaut Razer ein 700-Watt-Netzteil. Das sind noch einmal 50 Watt mehr als bei dem Core-X-System, das Razer weiterhin parallel für 300 Euro anbietet. Das Chroma-System ist deswegen auch etwas schwerer und wiegt rund 6,9 statt 6,5 kg. Ein Vorteil der Core X Chroma ist zudem die Anschlussvielfalt, die von alten Core-Systemen übernommen wurde. Insgesamt gibt es vier USB-Anschlüsse des Typs A (USB 3.1, keine Angabe der unterstützten Generation) sowie Gigabit-Ethernet. Moderneres und schnelleres 2.5GbE oder gar 5GbE (IEEE 802.3bz) fehlt der Box noch.

Angeschlossen wird Core X Chroma wie gehabt per Thunderbolt 3 über ein USB-C-Kabel. Kompatibel ist das System mit Windows-Rechnern wie auch Macs, die eine entsprechende Thunderbolt-Schnittstelle bieten. Wer ein Notebook an der Core X Chroma betreibt, kann dieses mit bis zu 100 Watt per USB Power Delivery direkt von der Box versorgen. Sie fungiert dann auch als Dockingstation.

Mac-Nutzer sollten beachten, dass entsprechend der Kompatibilitätsliste(öffnet im neuen Fenster) nur AMD-Grafikkarten verwendet werden können. Windows-Nutzer können auch Nvidia-Karten einsetzen und haben bei AMD eine leicht größere Auswahl.

Die Grafikkarte darf maximal drei Slot-Blenden belegen und eine Länge von höchstens 330 mm nicht überschreiten.


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