Subventionen wurden nicht berücksichtigt
Einer der wichtigsten Punkte der Klageschrift ist die fehlende Gewichtung des Startpreises der Raketen. Auch Blue Origin beklagte schon bei der Ausschreibung, dass die Bewertungskriterien keinen fairen Wettbewerb möglich machten. Bei der Auswahl wurden die Kriterien Management und Geschäftsansatz in der Bewertung priorisiert. Danach folgte die Leistung in der Vergangenheit und erst allen drei Punkten untergeordnet der Preis der Rakete pro Flug.
Auch die Fixkosten soll die Air Force im Wettbewerb nicht berücksichtigt haben. Derzeit erhält die ULA rund eine Milliarde US-Dollar pro Jahr, nur um die Produktion der Atlas V und der letzten Delta-IV-Heavy Raketen sicherzustellen. Diese Subvention wird der Firma unabhängig von allen Raketenstarts gezahlt. Raketen, die auch kommerzielle Nutzlasten transportieren, können diese Fixkosten querfinanzieren, die nicht wettbewerbsfähigen Raketen Vulcan und Omega müssten hingegen weiter Subventionen erhalten.
Die Air Force begründete die Ablehnung von SpaceX laut Klageschrift mit mehreren Schwächen des Vorschlags. Laut Anforderung der Air Force sollen die Raketen so entworfen sein, dass sie in Regierungsanlagen und mit Werkzeugen der Regierung für den Start vorbereitet werden. SpaceX klagt nun, dass diese Forderung im Widerspruch zu jener nach einem kommerziellen Trägersystem stehe.
Air Force bemängelt Risiken im Zeitplan
Die Details der anderen beiden Schwachpunkte wurden in der veröffentlichten Klageschrift geschwärzt. Aus den Passagen geht nur hervor, dass ein weiteres Kriterium der Bewerbung von SpaceX als Schwäche zur Last gelegt werde, das bei der Ausschreibung nicht erwähnt worden sei. Außerdem soll die Zusammenarbeit zur Lösung des Problems verweigert worden sein. Die dritte Schwäche beruhe auf der falschen Interpretation einer Passage, die sich wahrscheinlich auf den Zeitpunkt von Tests oder Entwurfsprüfungen bezieht.
Insgesamt befand die Air Force das Risiko im Zeitplan von SpaceX für zu hoch. SpaceX weist das von sich. Die Firma habe als einziger Wettbewerber mit der Falcon 9 und Falcon Heavy bereits fertig entwickelte und funktionierende Raketen angeboten. Sie könnten alle Missionen erfüllen, die bis 2025 geplant seien, mit nur einer Ausnahme. Für das Jahr 2025 soll die Air Force eine Mission der Kategorie C planen, bei der ein Satellit mit bis zu 17 Tonnen Startgewicht in eine polare Umlaufbahn gebracht werden soll. Diese Fähigkeit wurde aber bei der Ausschreibung nicht als essenziell beschrieben.
Diese Mission der Kategorie C soll auf das Starship angewiesen sein. Alle anderen könnten mit Falcon-Raketen durchgeführt werden. Prinzipiell hätten die Falcon 9 oder Falcon Heavy dafür eine ausreichend Leistung. Es ist unklar, ob der Grund dafür zu kleine Leistungsreserven der Falcon 9, eine fehlende Startrampe für die Falcon Heavy in Kalifornien oder etwa eine zu kleine Nutzlastverkleidung ist.
SpaceX merkte zu den Risiken im Zeitplan außerdem an, dass alle drei Konkurrenten Verspätungen in der Entwicklung angekündigt hätten, kurz nachdem sie den Wettbewerb gewonnen hätten. Blue Origin habe sogar öffentlich verlangt, dass die endgültige Auswahl der Raketen um wenigstens 12 Monate verzögert werden solle, weil der Zeitplan für ihre Entwicklung sonst zu knapp sei.
Bisher wurden den drei erfolgreichen Wettbewerbern je 100 Millionen US-Dollar ausgezahlt. Unabhängig von der Gerichtsentscheidung soll aber die zweite Runde offen für alle Firmen sein. Dann werden zwei Raketen ausgewählt, zusammen mit je einer Ausweichoption, von der eine 60 Prozent der Militärnutzlasten starten soll und die andere den Rest. Das Gericht will bis September die Standpunkte aller beteiligten Parteien einholen und dann zu einer Entscheidung kommen.
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Raumfahrt: SpaceX verklagt Air Force wegen unfairen Wettbewerbs |
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Es ging hier aber um Militär ;-) nicht um die Bundeswehr ;-)
Da ist in der Tat was Dran. War von der Firmen Feier und schon Recht wild. Normal...
Es ist ein Unterschied, ob es das Militär eines Landes macht oder ein privater Hans Wurst.