Rasterfahndung: Europol will Daten von Europäern beim Grenzübertritt sammeln
Frontex und Europol wollen für alle Reisenden eine Datei anlegen und mit verschiedenen Datenbanken abgleichen. Die Auswertung soll mit KI erfolgen.

Die EU-Agenturen Europol und Frontex schlagen vor, verschiedene Datenbanken miteinander zu verknüpfen und damit die Überprüfung von Geschäftsreisenden und Touristen zu verbessern. Für jede Person, die eine europäische Außengrenze übertreten will, soll automatisch ein Profil angelegt werden. Die in dieser "Reisendendatei" enthaltenen Informationen würden dann einer Risikoanalyse unterzogen.
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- Profil aus Passagierdaten
- Mehr Zentralisierung
Der Vorschlag findet sich im Abschlussbericht einer "Zukunftsgruppe für Reiseaufklärung und Grenzmanagement", in der sich Europol und Frontex mit nicht näher bezeichneten Experten von Polizei, Geheimdiensten, Grenz- und Zollbehörden zusammengeschlossen haben. Die anvisierte Plattform trägt darin den Namen Europäisches System zur Kontrolle von Reisenden (European System for Traveller Screening, ESTS).
Drittstaatenangehörige und EU-Bürger
Mit dem Vorab-Screening wollen die Agenturen Prognosen erstellen, ob die Reisenden womöglich gefährlich sind. Dies zielt vor allem auf Personen aus Drittstaaten ab. Auch für EU-Bürger soll aber beim Grenzübertritt eine "Reisendendatei" erstellt werden.
Die persönlichen Profile werden anschließend mit verschiedenen Informationssystemen abgeglichen. Eine weitere Überprüfung erfolgt anhand von sogenannten "Überwachungslisten" mutmaßlich gefährlicher Personen, die in zwei EU-Datenbanken geführt werden.
Das Papier enthält zudem mehrere Vorschläge zur Zentralisierung einzelner Vorgänge. Europol und Frontex bieten an, in jedem Mitgliedstaat eine "gemeinsame Analysekapazität" für die Auswertung der "Reisendendatei" einzurichten. Die Agenturen wollen dieses "Backoffice" mit eigenem Personal unterstützen.
"Selbstlernende Prozesse"
Das ESTS soll auch künstliche Intelligenz einsetzen dürfen, "um selbstlernende Prozesse aus früheren Fallbearbeitungen zu implementieren, einschließlich der getroffenen Maßnahmen oder Entscheidungen [...]".
Derzeit diskutieren die EU-Mitgliedstaaten ihre Position zu einem Vorschlag der Kommission, ein Gesetz zur Regulierung algortihmenbasierter Entscheidungsfindung zu erlassen. Laut diesem Entwurf wäre die Nutzung künstlicher Intelligenz, wie sie im ESTS für Grenzkontrollen erfolgen soll, allerdings unzulässig.
Dies würde auch für nationale Grenzkontrollsysteme gelten, die mit dem ESTS verbunden sind und von Europol und Frontex analysiert werden sollen.
Große Ausnahme
Das "Backoffice" könnte laut der Zukunftsgruppe eine manuelle Bearbeitung der "Reisendendatei" vornehmen, wenn Zweifel an der Identität der Personen bestehen und Folgemaßnahmen - etwa eine tiefgehende Kontrolle - vorschlagen.
Nach dem Grenzübertritt sollen die Informationen in der "Reisendendatei" schnell wieder gelöscht werden. Allerdings schlägt die Zukunftsgruppe eine große Ausnahme vor: "Es sei denn, sie müssen zu Strafverfolgungszwecken länger aufbewahrt werden".
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