Profil aus Passagierdaten
Die "Reisendendatei" wird zunächst aus Informationen erstellt, die von Fluglinien und anderen Reisedienstleistern an die Behörden übermittelt werden müssen. 2004 hat die EU eine Richtlinie zur Weitergabe von Vorab-Passagierinformationen (API) erlassen. Fluglinien müssen beim Check-In Personendaten aus den Reisedokumenten auslesen und an die Behörden des Ziellandes schicken.
2016 folgte die Richtlinie zur Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), die zusätzliche Informationen, darunter Gepäckangaben, Kontaktdaten oder Angaben zur Buchung von Hotels vorschreibt. Dieser Datensatz muss bereits bei der Flugbuchung weitergeleitet werden.
Die API- und PNR-Daten dürfen von Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verhinderung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität genutzt werden.
Projekt Interoperabilität
Zu den Datenbanken, mit denen die "Reisendendatei" abgeglichen wird, gehört das Schengener Informationssystem (SIS II), das Fahndungen oder Ausreiseverfügungen enthält. Seit 2003 führt die EU außerdem die Fingerabdruckdatei Eurodac, um Doppelanträge von Asylsuchenden zu entdecken. 2011 ging das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb, das biometrische Daten von Angehörigen jener Staaten enthält, die zur Einreise ein Kurzzeit-Visum benötigen.
Personen aus visafreien Ländern werden ab dem kommenden Jahr ebenfalls deutlich strenger kontrolliert. Sie müssen sich in einem Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) voranmelden und dabei persönliche Daten und den Reiseverlauf angeben. Ihre Grenzübertritte werden anschließend in einem ebenfalls neuen Einreise-/Ausreisesystem (EES) protokolliert, dabei müssen die Reisenden Fingerabdrücke und Gesichtsbilder hinterlassen.
Im Großprojekt Interoperabilität werden derzeit sämtliche biometrische Daten aus Eurodac, VIS, ETIAS und EES in einem "Gemeinsamen Identitätsspeicher" zusammengeführt. Sie sind mithilfe von Fingerabdruck- und Gesichtserkennung durchsuchbar und dürfen für Grenzkontrollen, aber auch von Polizeien und Geheimdiensten genutzt werden.
Ausweitung der Fluggastdatensammlung
Der Abgleich des ESTS mit den beschriebenen Datenbanken verliefe vollständig automatisiert über das übergreifende Suchportal, das im EU-Projekt Interoperabilität nächstes Jahr für zehntausende Behördenmitarbeiter freigeschaltet wird.
Die Zukunftsgruppe drängt auch auf eine Verbesserung der Fluggastdaten. Die von den Fluggesellschaften übermittelten PNR-Daten seien demnach oft unvollständig oder von schlechter Qualität. Laut dem Bericht werden sie auf EU-Ebene auch nicht einheitlich erhoben. Denn die Mitgliedstaaten legten etwa zu den API-Fluggastdaten in Eigenregie fest, welche Elemente die Fluglinien aus dem maschinenlesbaren Bereich von Reisepässen auslesen und an die Behörden des Ziellandes übermitteln müssen.
Die Agenturen fordern deshalb "eine gemeinsame Front" der Mitgliedstaaten, um verstärkten Druck auf die "Verkehrsbranche" auszuüben und damit die Datenquellen zu verbessern.
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