Rainbow Six Siege: Ubisoft verklagt DDoS-Anbieter

Ubisoft hat vor einem Gericht in Kalifornien wegen fortdauernder Angriffe auf Rainbow Six Siege eine Klage gegen einen Anbieter von kommerziellen Distributed-Denial-of-Service-Attacken (DDoS, gemeint sind hier ebenso DoS-Angriffe) eingereicht. Der Anbieter vermarktet seine Dienstleistungen unter anderem über die Domain SNG.one.
Das sogenannte Starterpaket ist für 150 Euro erhältlich, als Bezahlung werden nur Bitcoin akzeptiert. Laut Selbstdarstellung der Betreiber geht es primär darum, die eigene Webseite gezielt einem Angriff auszusetzen - um herauszufinden, ob die Server standhalten.
In der Klageschrift ist Ubisoft(öffnet im neuen Fenster) allerdings der Auffassung, dass SNG.one seine Dienste gezielt in der Community von Rainbow Six Siege bewirbt, damit Spieler Multiplayerpartien lahmlegen. Es gibt mehrere Gründe, das zu tun: Etwa, weil man durch ständige Serverausfälle ein gegnerisches Team zermürben möchte. Oder, weil man selbst in einer laufenden Partie ins Hintertreffen geraten ist und eine finale Niederlage verhindern möchte. Dazu kommen schlicht Schadenfreude oder der Wunsch, Chaos zu stiften.
Rainbow Six Siege leidet seit Monaten unter DDoS-Angriffen. Hersteller Ubisoft musste sich deswegen viel Kritik aus der Community anhören. Im September 2019 hatte der Publisher dann ein Maßnahmenpaket vorgestellt und unter anderem Unterlassungserklärungen an DDoS-Anbieter verschickt.
Dazu kamen eine Reihe technischer Umstellungen: So liefen zumindest zeitweise nicht mehr drei Multiplayerpartien auf einem Server, sondern nur eine. Wurde der gestoppt, waren entsprechend weniger Spieler betroffen. Im Oktober 2019 hatte Ubisoft gesagt, dass man 93 Prozent weniger Angriffe(öffnet im neuen Fenster) verzeichnet habe.

Ob auch SNG.one im September einen Brief von Ubisoft bekommen hat, ist nicht bekannt. Hinter dem Angebot sollen mindestens zwei Deutsche stecken, dazu weitere Personen von unterschiedlichen Kontinenten.
Ubisoft will mit der Klage erreichen, dass der Dienst eingestellt wird. Außerdem verlangt das Unternehmen Schadenersatz in nicht genannter Höhe.



