Rachepornos und Stalkerware: Verschärftes Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet
Mit einem im Bundestag verabschiedeten Gesetz soll entschiedener gegen Stalker vorgegangen werden. Erfasst werden auch Online-Stalking und Rachepornos.

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, soll künftig schneller vor Gericht landen. Um das sogenannte Stalking konsequenter verfolgen zu können, hat der Bundestag die Strafbarkeitsschwelle gesenkt. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und die Grünen, während sich Linkspartei und FDP enthielten.
Bisher musste Tätern "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. In Zukunft reicht es schon aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen.
Neben dem Verfolgen und Auflauern sowie Anrufen und Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten fällt auch das Veranlassen von Dritten zur Kontaktaufnahme unter die Regelungen. Ausdrücklich erfasst wird ebenfalls das Veröffentlichen von Abbildungen des Opfers oder ihm nahestehender Personen.
"Das Veröffentlichen intimer Aufnahmen ehemaliger Beziehungspartnerinnen und -partner ist dabei derart häufig, dass für das Phänomen mit 'Revenge Porn' beziehungsweise 'Racheporno' bereits feste Begriffe bestehen", heißt es im Gesetzentwurf.
Strafmaß auch beim Einsatz von Stalkerware verschärft
Verschärft wird auch das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings höchstens drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahre möglich. Darüber hinaus steht nun auch Online-Stalking ("Cyberstalking") ausdrücklich unter Strafe - etwa wenn aktuelle oder ehemalige Partner mit sogenannter Stalkerware überwacht werden. Mit den Programmen können beispielsweise SMS und Messengernachrichten mitgelesen, auf Social-Media-Konten zugegriffen oder die Bewegungen der Betroffenen heimlich verfolgt werden.
Im Ergebnis würden die Betroffenen eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Opfer diffamiert, erklärt die Bundesregierung. Erfasst werden auch Fälle, in denen Eindringlinge das Passwort des Opfers erraten oder "Hacking-Methoden" einsetzen.
Laut einer Umfrage (PDF) der Sicherheitsfirma Norton Life Lock ist der Einsatz von Stalkerware weit verbreitet. Rund 8 Prozent der über 10.000 befragten Personen aus Deutschland und neun weiteren Ländern gaben an, eine App verwendet zu haben, um "Textnachrichten, Anrufe, Nachrichten, E-Mails oder Fotos zu überwachen".
10 Prozent überwachten die Bewegungen ihrer aktuellen oder früheren Partner via Location-Sharing. Gleichzeitig haben 57 Prozent der Befragten noch nie von Stalker- oder Creepware gehört. 33 Prozent haben nur die Begriffe gehört, während nur 10 Prozent mit der Überwachungstechnik vertraut sind. Von den unter 40-Jährigen sind es jedoch 18 Prozent.
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DIE HIER ZITIERTEN DATEN SIND WISSENSCHAFTLICH BELEGT! Quelle: https://www.valor.us/2013...
Wie gesagt das Problem ist nicht, dass die Bilder existierten sondern dass sie zu ihrem...
da werden wieder normale Anwendungen kriminalisiert, welche je nach Einsatzgebiet...
Die Adresse wird aber nicht immer Vermeidbar sein. Ein Kontaktverbot bezieht sich ja auch...