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Racheporno: Brite muss wegen Whatsapp-Posting ins Gefängnis

Erstmals muss ein Brite nach der Veröffentlichung eines sogenannten Rachepornos auf Whatsapp in Haft. Trotz mehrfacher Warnung hatte er sich nicht von dem Posting abbringen lassen.
/ Friedhelm Greis
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Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn (Bild: Women against revenge porn)
Aufnahme der Gruppe Women against revenge porn Bild: Women against revenge porn

Ein 21-jähriger Brite ist nach der Veröffentlichung eines intimen Fotos einer Frau auf Whatsapp zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Damit sei in Großbritannien erstmals eine Haftstrafe wegen sogenannter Rachepornos verhängt worden, berichtete die britische Zeitung The Guardian(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf ein Amtsgericht im englischen Derby. Der Mann hatte demnach am 8. August das intime Foto der Frau als sein Profilbild hochgeladen, nachdem er zuvor mehrfach mit der Veröffentlichung gedroht hatte.

Das britische Parlament berät derzeit über eine Gesetzesänderung, wonach die unbefugte Veröffentlichung solcher Bilder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könnte. Das nun verhängte Urteil bezieht sich aber noch auf ein Gesetz zum Schutz vor Belästigung aus dem Jahr 1997. Auch in Deutschland droht in Zukunft eine zweijährige Haftstrafe , wenn unbefugt Aufnahmen, die dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich schaden können, hergestellt und veröffentlicht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) beschloss am Freitag der Deutsche Bundestag.

Britischen Medien zufolge(öffnet im neuen Fenster) waren der 21-Jährige und die Frau zuvor drei Jahre liiert. Die Frau soll dem Ex-Partner die intimen Bilder selbst geschickt haben. Nach dem Ende der Beziehung soll er mehrere davon in sozialen Medien veröffentlicht haben. Die Frau war daher bereits zur Polizei gegangen, die den Verurteilten vor weiteren Veröffentlichungen mehrfach gewarnt haben soll.

Eine Sprecherin der Polizei sagte laut BBC(öffnet im neuen Fenster) : "Es ist wichtig für die Leute zu verstehen, dass andere auf diese Weise belästigt werden." Der Richter bezeichnete das Verhalten des 21-Jährigen als "verderblich" und dazu gedacht, das Opfer auf größtmögliche Weise zu demütigen. Der Verurteilte hatte sich in dem Verfahren schuldig bekannt.


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