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Quellen-TKÜ: Bundesanwaltschaft sieht keine Grundlage für Staatstrojaner

Ein jetzt veröffentlichtes Gutachten der Bundesanwaltschaft kommt zu dem Schluss, dass es für das Ausspähen von Computern mittels Trojanern keine rechtliche Grundlage gibt. Ob und wann eine solche geschaffen wird, ist nicht abzusehen.
/ Nico Ernst
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Proteste im Jahr 2007 (Bild: Alex Grimm/Reuters)
Proteste im Jahr 2007 Bild: Alex Grimm/Reuters

Die Plattform frag-den-staat.de der Open Knowledge Foundation hat ein aus dem Oktober 2010 stammendes Gutachten der Bundesanwaltschaft veröffentlicht. Das vertrauliche Dokument konnte erst publik gemacht werden, nachdem es bereits vorher in einer Auskunft der Bundesregierung ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) als Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion erwähnt wurde. Die Bundesanwaltschaft hat nun, auch auf Bitten von Netzpoltik.org(öffnet im neuen Fenster) , die Freigabe erteilt.

Das leicht verständliche Gutachten ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) besagt eindeutig, dass eine mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts(öffnet im neuen Fenster) konforme sogenannte " Quellen-TKÜ " , also die Überwachung von Telekommunikation mittels Computern auf dem Gerät selbst, derzeit nicht möglich ist: "Eine Ermächtigung zur Infiltration eines informationstechnischen Systems, die diesen Anforderungen gerecht wird, enthält die Strafprozessordnung nicht."

Auch technische Bedenken

Kritisch sieht die Bundesanwaltschaft es auch, dass beim Einsatz von Trojanern wie dem vom CCC entdeckten 0zapftis nicht der "Eingriff in die Vertraulichkeit und die Integrität des geschützten Systems unterbleibt." Aus Sicht des Gutachtens sprechen also nicht nur rechtliche, sondern auch technische Gründe gegen den Einsatz solcher Software.

Trotz solcher Bedenken hat das Bundeskriminalamt vor kurzem den Staatstrojaner Finfisher/Finspy als Vollversion gekauft. Da bei solch kommerzieller Software in der Regel nicht der vollständige Quellcode mitgeliefert wird, will das BKA einen eigenen Trojaner entwickeln, der bis Ende 2014 fertig sein soll. Bisher gibt es noch keine Gesetzesvorschläge, die den Einsatz solcher Software rechtens machen könnten.


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