Quartalszahlen: Apple mit hohem Milliardengewinn trotz EU-Steuernachzahlung

Apple hat im vierten Quartal des Fiskaljahres 2024(öffnet im neuen Fenster) trotz der riesigen Steuernachzahlung in Irland einen Gewinn von 14,7 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 13,5 Milliarden Euro) verbucht. Das war zugleich ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu schwarzen Zahlen von fast 23 Milliarden US-Dollar (knapp 21,2 Milliarden Euro) vor einem Jahr.
Der Umsatz des US-Konzerns stieg unterdessen im Jahresvergleich um 6 Prozent auf 94,9 Milliarden US-Dollar (87,3 Milliarden Euro).
Einen erheblichen Anteil daran hatte das iPhone: Der Smartphone-Umsatz stieg mit dem Start des neuen Modells - dem iPhone 16 und dessen Varianten - in den letzten Wochen des Quartals um 5,5 Prozent auf 46,2 Milliarden US-Dollar. Auch die Erlöse im Geschäft mit Mac-Computern und iPad-Tablets legten zu.
Apple übertraf damit die Erwartungen der Analysten. Der Umsatz in der Region China sank unterdessen leicht auf 15 Milliarden US-Dollar und verfehlte damit die Markterwartungen. Die Reaktion der Börse kam prompt - auch wenn sie nur minimal ausfiel: Die Apple-Aktie sank im nachbörslichen US-Handel zeitweise um rund 1 Prozent.
Mächtige Steuernachzahlung in Irland
Die Quartalszahlen hätten wohl noch besser ausgesehen, wenn Apple in Irland nicht eine erhebliche Steuernachzahlung hätte leisten müssen. Die drückte das Quartalsergebnis um 10,2 Milliarden US-Dollar, wie Finanzchef Luca Maestri mitteilte.
Apple hatte im September das jahrelange Verfahren gegen die EU-Kommission verloren . Dabei ging es insgesamt um einen Betrag von mehr als 14 Milliarden Euro. Die Summe setzt sich aus einer Steuernachzahlung in Höhe von 13,1 Milliarden Euro und Zinsen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zusammen.
Diese Summe wurde fällig, weil Irland dem US-Konzern nach Ansicht der Brüsseler Behörde über Jahre günstige Steuerkonditionen gewährte, um ihn als Arbeitgeber zu gewinnen. Das sei aber eine wettbewerbswidrige Beihilfe gewesen.
Zu dieser Entscheidung kam auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), der ein Urteil der Vorinstanz aufhob und damit den Beschluss der EU-Kommission vom August 2016 bestätigte.



