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Pyrexx fordert 7,7 Millionen Euro: Stiftung Warentest muss für falsches Testergebnis zahlen

In einem Vergleichstest zu Rauchmeldern der Stiftung Warentest hat das beauftragte Prüfinstitut einen Fehler gemacht. Dafür haftet die Stiftung.
/ Ingo Pakalski
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Die Stiftung Warentest muss für einen Fehler in einem Testergebnis Schadenersatz zahlen. (Bild: Stiftung Warentest)
Die Stiftung Warentest muss für einen Fehler in einem Testergebnis Schadenersatz zahlen. Bild: Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines fehlerhaften Tests zu Rauchmeldern haften. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dem klagenden Berliner Unternehmen Pyrexx wurde Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen. Die Höhe der Zahlung muss das Landgericht Frankfurt am Main als Vorinstanz bestimmen.

In dem Rechtsstreit geht es um einen Rauchmelder-Vergleichstest der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020. Darin wurde das Modell PX-1 von Pyrexx mit mangelhaft bewertet, weil der Rauchmelder zu lange gebraucht habe, um bei einem Brand Alarm zu schlagen. Der Test wurde von einem zertifizierten Prüfinstitut durchgeführt.

Bereits vor der Veröffentlichung des Tests hatte Pyrexx durch Ergebnisse anderer Prüfinstitute auf einen möglichen Fehler im Testergebnis hingewiesen. Trotz dieser Einwände unternahm die Stiftung nichts weiter und veröffentlichte das Testergebnis. Dagegen wehrte sich das Unternehmen juristisch und die Stiftung zog die Benotung vier Jahre später zurück, weil die Prüfbedingungen zu einer Benachteiligung des Produkts geführt hätten.

Dieser Schaden wurde angerichtet

Aus Sicht des Gerichts hat die Stiftung mit der Veröffentlichung des negativen Testergebnisses "einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" begangen, wenn die Bewertung auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht.

Die Haftung auf Schadenersatz ergibt sich laut Gericht daraus, dass vor der Veröffentlichung des Tests nicht ausreichend geprüft worden sei, ob die Testergebnisse fehlerhaft gewesen waren. Vor allem, wenn der Hersteller des Produkts konkret auf Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Testergebnisses hingewiesen hat. Laut Stiftung habe das Prüfinstitut ohne Rücksprache von vorgegebenen Normen abgewichen.

Als das negative Testergebnis 2024 zurückgezogen wurde, habe dieses für Pyrexx bereits weitreichende Folgen gehabt: Neukunden kamen nicht mehr und bestehende Geräte wurden ausgetauscht, obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten. Das Vertrauen in das Unternehmen wurde nachhaltig beschädigt.

Pyrexx verlangt 7,7 Millionen Euro Schadenersatz

Als Folge musste Pyrexx ein Drittel der Mitarbeiter entlassen, umreißt das Unternehmen(öffnet im neuen Fenster) die weiteren Folgen. Es verlangt einen Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro, der von einem Gutachten gestützt wird. Die Stiftung Warentest hält die Klagesumme für realitätsfern.

Bereits im März 2025 urteilte das Landgericht Frankfurt am Main, dass dem Unternehmen Schadenersatz zustehe (Az. 2-03 O 430/21). Dagegen legte die Stiftung Warentest erfolglos Berufung ein.

Anlässlich des Urteils erklärte die Stiftung Warentest, dass sie sich ihrer großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst sei. So seien bereits 2024 Abläufe bei Tests und die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, um Abweichungen von Vorgaben künftig frühzeitiger erkennen zu können.


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