Public Domain: Einigung über Happy Birthday
Endlich gemeinfrei: Künftig darf das Geburtstagslied Happy Birthday auch für kommerzielle Zwecke kostenlos genutzt werden. Der Musikverlag Warner hat sich auf einen Vergleich eingelassen.

Im jahrelangen Streit um das Lied Happy Birthday haben sich die Sammelkläger und der beklagte Musikverlag Warner/Chappell geeinigt. Das berichteten die Los Angeles Times und die New York Times unter Berufung auf eine Einreichung des United States District Court in Los Angeles. Danach ist das Lied künftig Public Domain. Das Gericht muss der Einigung noch zustimmen, der Inhalt der Vereinbarung ist vertraulich.
Im September 2015 hatten Filmemacher in den USA bereits einen juristischen Sieg gegen Warner/Chappell errungen. Ein US-Bundesgericht entschied, dass Time Warner nie die Urheberrechte an dem Song hatte. Der Verlag hatte seit Jahren die Rechte an dem Lied beansprucht, daher mussten Film- und Theaterproduktionen zahlen, wenn sie das Lied in kommerziellen Produktionen verwenden wollten.
Einnahmeverlust in Millionenhöhe für Time Warner
Gerade für kleine Produktionen sind Tantiemen von 1.500 bis 5.000 US-Dollar oft nur schwer aufzubringen. Für Time Warner bedeutete Happy Birthday Einnahmen im Umfang von rund zwei Millionen US-Dollar pro Jahr. Die Beschwerdeführer wollten eine Sammelklage anstrengen, um das Geld von Time Warner zurückzufordern.
Das Urheberrecht an dem Song wurde 1935 von dem Label Clayton F Summy angemeldet. Doch nach Ansicht von Richter George King galt der Urheberrechtsschutz nur für die ursprüngliche Melodie, nicht aber für den Text. Denn geschützt sei nur ein bestimmtes Klavierarrangement, nicht der gesamte Song.
Das Lied hat die Musikerin Mildred Hill aus dem US-Bundesstaat Kentucky gemeinsam mit ihrer Schwester Patty unter dem Titel Good Morning to You im Jahr 1893 komponiert. Der Text Happy Birthday to You wurde erst später geschrieben. Eine wichtige Rolle in der Entscheidung des Gerichts dürfte ein Fund gespielt haben, der erst vor wenigen Wochen gemacht wurde: Ein Bibliothekar fand ein altes Kinderliederbuch, das eine frühe Version von Good Morning to You enthielt.
Nach Angaben der Verwertungsgesellschaft Gema läuft der Urheberrechtsschutz für das Lied in Deutschland Ende 2016 aus.
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korrekter: wenn der verkäufer es nach treu und glauben hätte wissen/erahnen müssen...