PSI-Richtlinie: EU-Parlament verabschiedet neue Open-Data-Richtlinie
Das EU-Parlament hat eine Überarbeitung der sogenannten PSI-Richtlinie gebilligt. Die neue Richtlinie, die eines der Ziele der EU-Kommissarin für Digitale Agenda, Neelie Kroes, war, regelt die Verwendung öffentlicher Daten neu.

Nach dem Rat der Europäischen Union hat nun auch das EU-Parlament der Überarbeitung der sogenannten PSI-Richtlinie zugestimmt. Die Richtlinie regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und folgt nach der Neugestaltung nun im Wesentlichen den Open-Data-Grundsätzen.
So dürfen nun sämtliche bereitgestellten öffentlichen Daten zu jedem Zwecke weiterverwendet werden, vorausgesetzt, die Urheberrechte Dritter werden dadurch nicht verletzt. Im Gegensatz zur alten Version der Richtlinie gilt dies auch explizit für Museen, Bibliotheken und Archive.
Keine Gratisinformationen
Der ursprünglich von der EU-Kommissarin für Digitale Agenda Neelie Kroes angestrebte, absolut kostenfreie Zugang fand jedoch keine Mehrheit. So ist es Behörden und Institutionen künftig erlaubt, Geld für die verfügbar gemachten Daten zu verlangen. Die Gebühren sollen jedoch maximal so hoch sein, wie die Vervielfältigung, das Anbieten oder die Verbreitung an Kosten verursachen.
In Ausnahmefällen sollen Interessierte jedoch sämtliche Kosten einschließlich Zinsen übernehmen. Den Bürgern müssen die Kosten aber immerhin vorher transparent, also inklusive der Berechnungsgrundlagen, dargelegt werden.
Offene Daten
Die neue Richtlinie legt auch fest, dass die Daten in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Dabei sollen offene, plattformunabhängige Formate bevorzugt werden, die die Weiterverwendung der Daten nicht beschränken.
Die Richtlinie enthält ebenso Regeln für die Digitalisierung kultureller Werte. So sind öffentlich-private Partnerschaften vorgesehen, bei denen der private Partner exklusive Nutzungsrechte an den Digitalisaten bekommen soll, um seine Investitionen auszugleichen. Diese Exklusivrechte sollten ohne Überprüfung nicht länger als zehn Jahre gewährt werden.
Die EU-Mitgliedstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zudem wird die EU-Kommission Regeln zur Lizenzierung, Datensets und den Abrechnungsvereinbarungen erstellen. Die beschlossenen Änderungen und ein Überblick über die PSI-Richtlinie bietet die Webseite der EU-Kommission.
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Ganz ähnlich habe ich es auch schon erlebt. Deshalb sollten WIR unsere Angestellten mal...