PSD2: Übergangsfrist für Kartenzahlungen im Internet festgelegt
Bereits seit dem 14. September gelten die Sicherheitsbestimmungen der europäischen Zahlungsrichtlinie 2 (PSD2) - allerdings nicht für Kreditkartenzahlungen im Internet. Die Bafin kündigte nun eine Übergangsfrist bis Ende 2020 an.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erlaubt noch bis Ende 2020 Zahlungen per Kreditkarte im Internet mit den bisherigen Sicherheitsbestimmungen. Die Behörde werde "nicht beanstanden, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet bis zum 31. Dezember 2020 auch ohne eine nach der PSD2 erforderliche starke Kundenauthentifizierung ausführen", teilte die Bafin mit. Die Aussetzung hatte die Bafin bereits im August angekündigt, damals jedoch noch keine Frist genannt.
Eigentlich gilt seit dem 14. September die europäische Zahlungsrichtlinie 2 (Payment Service Directive 2, PSD2), die eine stärkere Kundenauthentifizierung bei Zahlungen im Internet und beim Online-Banking verlangt. Das bedeutet, dass Kunden ihre Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen müssen: Wissen, beispielsweise ein Passwort oder eine PIN, Besitz, beispielsweise eine Original-Zahlungskarte oder ein Smartphone, an welches eine TAN gesendet wurde. Bei der dritten Kategorie wird das Sein über biometrische Merkmale wie beispielsweise den Fingerabdruck nachgewiesen.
Bisher können Zahlungen im Internet mit der Kreditkartennummer und der Prüfziffer abgewickelt werden, die jedoch leicht ausgespäht werden können. So konnte sich beispielsweise ein Verkäufer in Japan die Kartendaten beim Bezahlvorgang merken und diese anschließend für Käufe im Internet verwenden. Entsprechend können auch Daten aus Datenlecks oder Phishing einfach verwendet werden. Mit der Zahlungsrichtlinie 2 sollen diese Daten nicht mehr allein für Zahlungen ausreichen.
Diese starke Kundenauthentifizierung bereitet den Finanzteilnehmern offenbar größere Probleme, obwohl Verfahren wie 3DSecure durchaus etabliert sind. Laut einem vorbereitenden Dokument von Visa vom November 2018 war der Kreditkartendienstleister auf die PSD2 bereits vorbereitet. Das bestätigt auch die Bafin. Die Kartenausgeber hätten sich entsprechend auf die Anforderungen eingestellt.
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Sie mögen unheimlich praktisch sein, klar. Ich mochte es noch nie, Geld "unkontrolliert...
Vor allem nervt es tierisch, dass man sich mehr einfach mal eben einloggen kann um die...
Hach ist die BaFin mal wieder toll. Anstatt jetzt mal durchzugreifen. Wird wieder...