Provider: Dreamhost will keine Daten von Trump-Gegnern herausgeben
Der Provider Dreamhost wehrt sich nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) gegen eine besonders umfangreiche Datenabfrage durch das US-Justizministerium. Mit einem Durchsuchungsbeschluss ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) wollte das Ministerium unter anderem die IP-Adressen der Besucher einer bei dem Provider gehosteten Webseite herausfinden. Anders als bei einem sogenannten National Security Letter ist es Dreamhost daher erlaubt, über die Abfrage zu sprechen.
In der Auseinandersetzung geht es um die Webseite Disruptj20.org, über die Proteste gegen die Amtseinführung von US-Präsident Donald Trump organisiert worden waren. Mit der Abfrage wollte das Ministerium nicht nur Informationen über die Webseite selbst und deren Betreiber einholen, sondern auch über deren Besucher. Insgesamt habe das Ministerium 1,3 Millionen IP-Adressen angefragt, schreibt Dreamhost. Unklar ist, ob entsprechende Logdateien überhaupt vorhanden sind.
E-Mails, Bilder, Kontaktinformationen
Zusätzlich wurde Dreamhost aufgefordert, Inhalte von E-Mails, Kontaktinformationen und Fotos von mehreren Tausend Menschen herauszugeben. Die Kunden seien über die Abfrage informiert worden, Daten will Dreamhost aber nicht übergeben, weil die Informationen dazu genutzt werden könnten herauszufinden, wer an den Protesten teilgenommen habe.
Dreamhost schreibt, dass man regelmäßig von den Behörden kontaktiert werde. Diese Anfragen würden jeweils sehr genau analysiert und abgelehnt, wenn sie nur vage Formulierungen oder Beschuldigungen enthielten oder falsch seien. Im aktuellen Fall habe der Justiziar des Unternehmens, Chris Ghazarian, gesagt, dass es sich um eine "im hohen Maße ungezielte Abfrage" handele, die negative Effekte auf die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit und die Meinungsfreiheit habe. Das Justizministerium will jetzt mit einer gerichtlichen Anordnung die Herausgabe der Daten erzwingen, die Angelegenheit dürfte weiter vor Gericht verhandelt werden.
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