Protest: Barzahlung könnte Rundfunkbeitrag verhindern
Ein Wirtschaftsjournalist will sein Recht auf Barzahlung durchsetzen und hofft, dadurch den Rundfunkbeitrag zu unterlaufen. Seit über zwei Monaten hat der Beitragsservice sich nicht mehr gemeldet.

Der Journalist Norbert Häring will auf Barzahlung der Rundfunkgebühr bestehen und damit so hohe Kosten verursachen, dass der Beitragsservice aufgibt. Das berichtet der Wirtschaftsexperte in seinem Blog. Seine Einzugsermächtigung für die Rundfunkgebühr habe Häring im Februar 2015 widerrufen. Daraufhin erhielt er eine Aufforderung, das Geld zu überweisen.
Häring antwortete am 22. März 2015: "Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut Paragraf 14 Bundesbankgesetz sind 'in Deutschland auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel'. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür."
Seither habe er nichts mehr von dem Beitragsservice gehört. Häring vermutet, der Beitragsservice verzichte lieber auf seine Rundfunkgebühr, als nur seinetwegen eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen. Er ruft andere dazu auf, es ihm nachzutun. Sein Kampagnenziel sei, dass viele Menschen auf Barzahlung ihrer Rundfunkgebühren bestünden.
Wer trägt die Gebühren?
Eine Bareinzahlung bei einer Bank sei wegen der hohen Bearbeitungsgebühren nicht möglich, die laut Häring vom Beitragsservice zu tragen wären. Falls der Beitragsservice ihm den Gerichtsvollzieher schicke, wolle er klagen, um sein Recht auf Barzahlung durchzusetzen.
Die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags war auf breite Ablehnung in der Bevölkerung gestoßen. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Laut einer Studie sind 60 Prozent der Deutschen dagegen. Nur 37 Prozent finden die Abgabe richtig. Die Höhe lag pro Haushalt bis März 2015 bei monatlich 17,98 Euro und gegenwärtig bei 17,50 Euro. Damit soll die Nutzung von Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, Computer und Autoradio der Haushaltsmitglieder abgedeckt sein. Wer zuvor nur 5,76 Euro für die reine Nutzung eines Radios oder 5,52 Euro für einen internetfähigen PC gezahlt hat, wurde auf 17,50 Euro im Monat heraufgestuft.
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Naja schon ne schöne Idee, nur die Affassung hinsichtlich der Gebühren für den...
Genau genommen sind sie juristische Personen des öffentlichen Rechts, deren...
Zumindest in Niedersachsen ist eine Höchstgrenze von 25000 Euro vorgesehen.
Ich versteht den Zusammenhang und den ganzen ersten Satz ehrlich gesagt nicht...