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Promillegrenze: Bayerische Richter verschärfen E-Scooter-Nutzung

Bei E-Scootern galten bisher andere Promilleobergrenzen als bei Autos. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat eine andere Entscheidung getroffen.
/ Achim Sawall
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E-Scooter und ein Leihrad in Berlin (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
E-Scooter und ein Leihrad in Berlin Bild: Achim Sawall/Golem.de

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat für E-Roller eine wichtige Entscheidung getroffen: Gemäß der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr werden E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft, berichtet die Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster). Damit gelten für die Lenker dieselben Promillegrenzen wie etwa für Autofahrer. Das heißt, wer mit über 1,1 Promille einen E-Roller lenkt, ist absolut fahruntauglich, begeht eine Straftat und hat mit Konsequenzen wie Geldstrafe, Fahrverbot und Führerscheinentzug zu rechnen.

Angeklagt vor dem Amtsgericht München war im Januar dieses Jahres ein Mann aus dem Kreis Kleve. Er war 2019 nach dem Besuch des Oktoberfestes mit 1,35 Promille Alkohol im Blut auf einem E-Roller von der S-Bahn zu seinem Hotel unterwegs und wurde von der Polizei kontrolliert.

Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro, einem dreimonatigen Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (auch E-Scooter) und entzog ihm den Führerschein für sieben Monate. Der 31-Jährige akzeptierte diese Entscheidung nicht, musste sich aber jetzt in letzter Instanz vom Bayerischen Obersten Landesgericht eines Besseren belehren lassen. Das bayerische Urteil ist die bislang erste höchstrichterliche Rechtsprechung zum Thema Promillegrenzen für E-Scooter.

Das Landgericht Dortmund setzte im Februar 2020(öffnet im neuen Fenster) E-Scooter hinsichtlich der Gefährlichkeit eher mit einem Fahrrad als mit einem Kraftfahrzeug gleich, berichtet der Kölner Fachanwalt für Verkehrsrecht Thomas Erven. Für Fahrräder liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, bei Kraftfahrzeugen bei 1,1 Promille.


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