Probleme bei Open Access: Netzbetreiber wollen möglichst hochpreisig verkaufen
Bis man sich auf einen Preis für einen Untermieter im Glasfasernetz einigt, wird oft hart verhandelt. Doch alle Grundlagen für Open Access sind laut Buglas vorhanden.

Die Preisfindung bei Open Access ist Verhandlungssache. Das sagte Wolfgang Heer, Geschäftsführer beim Branchenverband Buglas, Golem.de auf Anfrage. Dies sei "wie auf vielen anderen Märkten auch: Es liegt in der Natur der Sache, dass Einkäufer möglichst günstig einkaufen und Verkäufer möglichst hochpreisig verkaufen wollen." Er gehe aber davon aus, dass der Marktmechanismus zumindest in den allermeisten Fällen zu einem entsprechenden Ausgleich der Interessen führen werde.
Die Deutsche Telekom hatte erklärt, dass Open Access-Vereinbarungen daran scheitern könnten, dass die Netzbetreiber der Telekom zu hohe Preise abverlangten würden. "Im Bereich physischer Infrastrukturen liegen dem vielfach auch regional unterschiedliche Erstellungskosten zugrunde", erklärte Heer. So sei der Netzausbau auch von unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit abhängig, was die Kosten steigern könne.
Open Access: Verträge werden nicht leicht ausgehandelt
Vereinbarungen zu Open Access seien in der Praxis häufig durchaus herausfordernd. Dies liege in der Regel an der Komplexität der Materie.
Heer erklärte: "So sind bei Kooperationen Produkt- und Prozessstandards zu vereinbaren, Service-Level-Agreements, Zusammenschaltungspunkte, sonstige vertragliche Regelungen und am Ende natürlich auch der Preis für das jeweilige Vorleistungsprodukt. Für viele dieser Aspekte gibt es bereits Lösungen: So ist beispielsweise das aus Branchensicht zentrale Zugangsprodukt Bitstrom Access längst spezifiziert, die Standardisierung von Prozessen über S/PRI geregelt und branchenweit anerkannt und bestehen verschiedene Rahmenverträge wie etwa die vom Buglas für seine Mitglieder und alle Branchenunternehmen verhandelten Verträge der Open Access Toolbox."
Open Access bedeutet laut dem Projektentwickler Atene Kom vereinfacht, dass Infrastrukturanbieter, die ein Glasfasernetz besitzen, allen anderen Anbietern Zugang zu ihrem Netz bieten – diskriminierungsfrei und zu marktverhandelten Konditionen. Grundsätzlich ist dabei zwischen physisch entbündeltem Zugang mit eigener Übertragungstechnik und virtuell entbündeltem Zugang durch Layer-2-Bitstrom zu unterscheiden.
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